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GmbH-Gründung in Hamburg

Die GmbH ist die meistgewählte Kapitalgesellschaft in Deutschland — für Einzelgründer, Mittelständler und internationale Investoren gleichermaßen. Rechtsanwalt Alexander Kagan begleitet die Gründung in Hamburg: vom Gesellschaftsvertrag über den Notar bis zur Handelsregistereintragung.

Auf einen Blick

Die GmbH entsteht durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg und Einzahlung des Stammkapitals. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro (§ 5 GmbHG); bei der Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Seit dem DiRUG vom 1. August 2022 ist die Beurkundung einer Bargründung auch per Videobeurkundung möglich.

GmbH auf einen Blick — die wichtigsten Eckdaten

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist in §§ 1 ff. GmbHG geregelt.

MerkmalEckdaten
Rechtsgrundlage§§ 1 ff. GmbHG
Mindeststammkapital25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG)
Mindesteinzahlung bei Bargründungauf jeden Geschäftsanteil mind. ¼; insgesamt mind. 12.500 € vor der Handelsregisteranmeldung (§ 7 Abs. 2 GmbHG)
Gesellschaftermind. 1; kein gesetzliches Maximum; auch juristische Personen möglich
Geschäftsführermind. 1; muss kein Gesellschafter sein; Bestellungshindernisse nach § 6 GmbHG beachten
Haftunggrundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 13 Abs. 2 GmbHG)
Gründungsformnotarielle Beurkundung (Präsenz oder Videobeurkundung seit DiRUG 01.08.2022)
Eintragung HRB Hamburgregelmäßig 2–4 Wochen nach Notareinreichung bei vollständigen Unterlagen

Wann die GmbH die richtige Wahl ist

Die GmbH überzeugt dort, wo Haftungsbeschränkung, Außenwirkung und eine klare Gesellschaftsstruktur gefragt sind. Eine ausführliche Abwägung bietet die Detailseite zur Rechtsformwahl.

Aus der Praxis: Der Unterschied zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag zeigt sich selten im ersten Jahr — aber regelmäßig beim ersten größeren Einschnitt.

Schritt für Schritt zur eingetragenen GmbH

Wer eine GmbH in Hamburg gründen möchte, durchläuft mehrere aufeinanderfolgende Schritte.

  1. 01
    Gesellschaftsvertrag gestalten

    Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile und Geschäftsführung festlegen. Bei mehreren Gründern: Stimmrechte, Gewinnverteilung und Ausstiegsregelungen von Anfang an mitdenken.

  2. 02
    Notarielle Beurkundung und Beglaubigung

    Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet (§ 2 GmbHG). Die Handelsregisteranmeldung wird notariell beglaubigt und elektronisch beim Registergericht eingereicht. Wahlweise als Präsenztermin oder seit DiRUG 01.08.2022 per Videobeurkundung.

  3. 03
    Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen

    Auf den Namen der Vor-GmbH ein Geschäftskonto eröffnen. Stammkapital einzahlen — mindestens 12.500 Euro bei einer Bargründung. Den Einzahlungsnachweis für die Handelsregisteranmeldung sichern.

  4. 04
    Anmeldung beim Handelsregister Hamburg

    Der Notar reicht die Anmeldung beim Amtsgericht Hamburg (Abteilung Handelsregister B) ein. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als vollwertige juristische Person — bis dahin Vor-GmbH mit persönlichen Haftungsrisiken (§ 11 GmbHG).

  5. 05
    Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

    Gewerbe beim zuständigen Hamburger Bezirksamt anmelden. Das Finanzamt sendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Gesellschaftsvertrag — Musterprotokoll oder individuelle Gestaltung

Das Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG ist die gesetzlich vorgesehene Schnellvariante: maximal drei Gesellschafter, nur ein Geschäftsführer, keine individuellen Regelungen. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag bietet Raum für Gewinnvorzüge, Stimmrechtsbindungen, Wettbewerbsverbote und Drag-along-Klauseln.

Wir beraten zur Wahl zwischen beiden Varianten. Weiterführend: Gesellschaftsrecht und Geschäftsführer & Gesellschafter.

Online-Gründung nach DiRUG und DiREG

Seit dem 1. August 2022 erlaubt das DiRUG die notarielle Videobeurkundung von GmbH-Bargründungen. Für Mandanten mit Wohnsitz im Ausland reduziert dies den Reiseaufwand erheblich.

Die DiREG-Erweiterung seit dem 1. August 2023 hat notarielle Online-Verfahren auf Sachgründungen und bestimmte satzungsändernde Beschlüsse ausgedehnt. Mehr zu Sonderanforderungen auf der Seite GmbH-Gründung für ausländische Gesellschafter.

Beratung für in- und ausländische Gründer

Wir begleiten GmbH-Gründungen für Mandanten aus dem Inland und aus dem Ausland — von der Rechtsformwahl über den Gesellschaftsvertrag und den Notartermin bis zur Handelsregistereintragung. Beratung auf Deutsch und Englisch. Bei internationalen Mandaten integriert mit dem Bereich Business Immigration.

Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Kagan, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die gesellschaftsrechtliche Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Häufige Fragen zur GmbH-Gründung

  • Die Kosten bestehen aus Notargebühren (nach GNotKG und Gegenstandswert), Gerichtsgebühren und gegebenenfalls anwaltlichem Beratungshonorar. Das Stammkapital ist keine Gebühr, sondern Gesellschaftsvermögen — mindestens 25.000 Euro insgesamt, vor der Eintragung mindestens 12.500 Euro eingezahlt.

  • Vom Notar-Termin bis zur Handelsregistereintragung vergehen bei vollständigen Unterlagen regelmäßig zwei bis vier Wochen. Realistischer Gesamtrahmen: vier bis acht Wochen.

  • Das Musterprotokoll ist schnell und standardisiert, aber auf maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer begrenzt. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag erlaubt maßgeschneiderte Regelungen für Stimmrechte, Vesting und Austrittsregelungen.

  • Nein, nicht zwingend. Seit dem DiRUG vom 1. August 2022 ist bei Bargründungen die Videobeurkundung möglich. Gesellschafter können sich durch notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen.

  • Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Vor der Handelsregisteranmeldung müssen mindestens 12.500 Euro auf dem Gesellschaftskonto bereitstehen (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

  • Zwischen notarieller Beurkundung und Handelsregistereintragung besteht die Vor-GmbH. Verbindlichkeiten können die handelnden Personen persönlich treffen (§ 11 Abs. 2 GmbHG).

  • Ja. Die GmbH setzt keine deutsche Staatsangehörigkeit voraus. Mehr dazu auf GmbH-Gründung für ausländische Gesellschafter.

Sie möchten eine GmbH in Hamburg gründen oder haben Fragen zu Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Rechtsformwahl oder GmbH-Gründung für ausländische Gesellschafter?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz über das Anfrageformular.

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