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Rechtsberatung für Privatmandanten in Hamburg

Wir sind wirtschaftsrechtlich geprägt, beraten aber auch Privatpersonen, wenn ihr Anliegen zu unseren Schwerpunkten passt — insbesondere bei Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Familiennachzug, Arbeitnehmer-Arbeitsrecht und ausgewählten Vertragsfragen mit internationalem Bezug. Unsere Privatmandate betreffen überwiegend Privatpersonen mit internationalem Bezug, mehrsprachigem Beratungsbedarf oder einer Rechtsfrage an der Schnittstelle von Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

Zugang 1 — Aufenthaltsrecht und Familie

Der häufigste Anlass für private Mandate ist das Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse verlängern, Niederlassungserlaubnis beantragen, Familiennachzug organisieren, Einbürgerung vorbereiten. Diese Verfahren berühren das Leben der Betroffenen unmittelbar — Fehler oder Verzögerungen haben direkte Konsequenzen für Arbeitserlaubnis, Reisemöglichkeit und familiäres Zusammenleben.

Wir begleiten Privatpersonen bei der Verlängerung und dem Wechsel von Aufenthaltserlaubnissen, beim Familiennachzug nach Deutschland sowie bei der Vorbereitung auf die Einbürgerung. Familiennachzug ist Aufenthaltsrecht; Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht sind Familienrecht und gehören nicht zu unserem Schwerpunkt.

Für vermögende Privatpersonen ohne Erwerbsabsicht kann in besonderen Konstellationen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in Betracht kommen — etwa wenn der Lebensunterhalt nachhaltig durch Kapitalvermögen, Mieteinnahmen oder Renten gesichert ist und der Aufenthaltszweck rechtlich tragfähig begründet werden kann.

Zugang 2 — Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer stehen vor Rechtsfragen, die wir bearbeiten: Kündigung prüfen, Aufhebungsvertrag verhandeln, Abfindungschancen einschätzen, Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung prüfen lassen. Das gilt für inländische Arbeitnehmer ebenso wie für internationale Fachkräfte, bei denen Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht zusammenhängen. Wichtig ist die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage nach Zugang der schriftlichen Kündigung.

Bei ausländischen Arbeitnehmern kommt häufig die Frage hinzu, wie sich eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag auf den Aufenthaltstitel auswirkt. Diese Verbindung beraten wir aus einer Hand.

Zugang 3 — Verträge mit Privatbezug

Wir beraten Privatpersonen zu ausgewählten Vertragsangelegenheiten, insbesondere wenn ein internationaler Bezug besteht, die andere Vertragspartei ein Unternehmen ist oder der Vertrag wirtschaftlich erheblich ist — etwa private Darlehensverträge, wirtschaftlich relevante Dienstleistungs- oder Kaufverträge und Kooperationsvereinbarungen mit internationalem Bezug. Allgemeine Verbraucherstreitigkeiten, Mietrecht oder Massensachverhalte übernehmen wir nicht.

Was wir nicht anbieten

Wir sind eine Wirtschaftsrechtskanzlei. Mandate außerhalb unserer Schwerpunkte nehmen wir nicht an. Privatmandanten, die Beratung in folgenden Bereichen suchen, sollten sich an spezialisierte Kanzleien wenden: Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht), Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Sozialrecht.

Asylverfahren und klassische Asylvertretung übernehmen wir nicht. Aufenthaltsrechtliche Anschlussfragen, Statuswechsel oder andere Aufenthaltstitel können je nach Fall gesondert geprüft werden.

Wie wir beraten

Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Schriftstücke und Korrespondenz erstellen wir je nach Verfahren, Adressat und Zweck auf Deutsch oder Englisch; Behörden- und Gerichtskommunikation erfolgt regelmäßig in deutscher Sprache. Privatmandanten erhalten dieselbe Sorgfalt wie Unternehmensmandanten.

Häufige Fragen

Beraten Sie auch Privatpersonen ohne Unternehmensbezug?

Ja, in ausgewählten Bereichen. Wir beraten Privatpersonen in Aufenthaltsrecht, Familiennachzug, Einbürgerung, Arbeitnehmer-Arbeitsrecht und Vertragsangelegenheiten mit internationalem oder wirtschaftlichem Bezug. Bereiche wie Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht oder Mietrecht bearbeiten wir nicht — dafür empfehlen wir spezialisierte Kanzleien.

Kann ich als Privatperson meine Niederlassungserlaubnis mit Ihrer Hilfe beantragen?

Ja. Wir begleiten Privatpersonen bei der Vorbereitung und Antragstellung für die Niederlassungserlaubnis. Wir prüfen insbesondere Aufenthaltszeiten, Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse, Altersvorsorge, Wohnraum und anrechenbare Voraufenthalte.

Ich habe eine Kündigung erhalten. Können Sie mich beraten?

Ja. Wir beraten Arbeitnehmer zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungschancen. Wichtig ist die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Bei ausländischen Arbeitnehmern prüfen wir gleichzeitig, welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat.

Beraten Sie auf Englisch?

Ja. Beratungsgespräche können auf Deutsch oder Englisch geführt werden. Schriftliche Kommunikation wird je nach Verfahren, Adressat und Zweck auf Deutsch oder Englisch vorbereitet; Behörden- und Gerichtskommunikation erfolgt regelmäßig auf Deutsch.

Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Kagan, zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Stand: Juni 2026.