Internationale Wirtschaftsrechtskanzlei · Hamburg

Rechtsberatung,
international
geführt.

Wirtschaftsrecht, Business Immigration und Aufenthaltsrecht für internationale Mandanten in Deutschland — seit 2009 am Standort Hamburg. Rechtsanwalt Alexander Kagan berät auf Deutsch und Englisch.

Kanzlei

Rechtliche Begleitung für international und wirtschaftlich geprägte Sachverhalte.

Internationale Mandate verbinden deutsches Recht, wirtschaftliche Praxis und einen grenzüberschreitenden Hintergrund — wir beraten an dieser Schnittstelle.

Wir begleiten Unternehmen, Unternehmer, Gründer, Geschäftsführer, Fachkräfte und mehrsprachige Privatmandanten bei Fragen des deutschen Rechts. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen im Aufenthaltsrecht, Business Immigration, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.

Ob GmbH-Gründung für einen ausländischen Gesellschafter, aufenthaltsrechtliche Fragen für einen Geschäftsführer mit Wohnsitz im Ausland, die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte oder ein Vertrag mit internationalem Bezug — wir verbinden juristische Einordnung mit sprachlicher Verständlichkeit.

Seit 2009 in Hamburg — persönliche Betreuung aus einer Hand.

Mehr zur Kanzlei
Leistungen

Fünf Rechtsgebiete, ein Ansprechpartner.

Rechtsanwalt Alexander Kagan bei der Arbeit
01

Business Immigration
& Fachkräfte

Aufenthaltstitel für Unternehmer, Investoren und Geschäftsführer. EU Blue Card, beschleunigtes Fachkräfteverfahren und aufenthaltsrechtliche Begleitung für Arbeitgeber.

Mehr zu Business Immigration
Rechtsanwalt Alexander Kagan im Telefonat
02

Unternehmensgründung
& Gesellschaftsrecht

GmbH-Gründung für in- und ausländische Gesellschafter, Gesellschaftsstrukturen, Geschäftsführerverträge und laufende Unternehmensberatung.

Mehr zur Unternehmensgründung
Rechtsanwalt Alexander Kagan mit der Wirtschaftspresse
03

Wirtschaftsrecht
& Zivilrecht

Vertragsrecht, internationale Verträge, Handelsvereinbarungen, Forderungen und zivilrechtliche Streitigkeiten mit wirtschaftlichem oder internationalem Bezug.

Mehr zum Wirtschaftsrecht
04

Aufenthalt &
Einbürgerung

Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Familiennachzug und Einbürgerung — für Fachkräfte, Unternehmer und Privatpersonen.

Mehr zum Aufenthaltsrecht
Rechtsanwalt Alexander Kagan in der Säulenhalle
05

Arbeitsrecht

Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Arbeitsverträge sowie aufenthaltsrechtliche Fragen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.

Mehr zum Arbeitsrecht
Mandanten über die Kanzlei

Was Mandanten sagen.

Beratungsansatz

Internationale Mandate verbinden deutsches Recht, wirtschaftliche Praxis und einen grenzüberschreitenden Hintergrund — wir beraten an dieser Schnittstelle.

Kanzlei Kagan · seit 2009

An dieser Schnittstelle berät die Kanzlei — fachlich präzise im deutschen Recht. Ein Anwalt, ein durchgängiger Ansprechpartner, ein klares Profil.

Über die Kanzlei
Häufige Fragen

Schnelle Antworten auf wiederkehrende Fragen.

Antworten auf häufige Fragen zu Aufenthaltsrecht, Business Immigration und Unternehmensgründung in Deutschland.

Alle Fragen
  • Für selbständige unternehmerische Tätigkeit in Deutschland kommt in der Regel § 21 AufenthG (selbständige Tätigkeit) in Betracht. Die konkreten Voraussetzungen hängen von der geplanten Tätigkeit, dem wirtschaftlichen Interesse und dem Qualifikationsprofil ab. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich.

  • Ja. Ausländische Staatsbürger können Gesellschafter oder Geschäftsführer einer deutschen GmbH sein, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz. Für die Tätigkeit als Geschäftsführer in Deutschland ist jedoch ggf. ein Aufenthaltstitel erforderlich.

Kontakt

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Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Die Kanzlei prüft Ihre Anfrage und meldet sich zeitnah.

Bitte senden Sie zunächst keine vertraulichen Originalunterlagen, bevor ein Mandat bestätigt wurde.

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