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FAQ – Fragen zur Rechtsberatung

Allgemeine Antworten auf häufige Fragen zu Aufenthaltsrecht, Business Immigration, GmbH-Gründung, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und zur Kontaktaufnahme. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

Allgemeine Fragen zur Beratung

Die Kanzlei prüft Ihre Anfrage und meldet sich zeitnah.

Die Kanzlei berät in ausgewählten Bereichen:

  • Aufenthaltsrecht und Business Immigration
  • Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht
  • Ausgewählte arbeitsrechtliche Fragen
  • Ausgewählte zivilrechtliche Streitigkeiten

Für eine genaue Einschätzung, ob Ihr Anliegen in den Beratungsbereich fällt, wenden Sie sich direkt an die Kanzlei.

Sie können Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail schildern. Die Kanzlei prüft die Anfrage und meldet sich für ein erstes Gespräch. Bitte senden Sie zunächst keine vertraulichen Originalunterlagen, bevor ein Mandat bestätigt wurde.

Nach Eingang Ihrer Anfrage erfolgt eine erste Einordnung des Sachverhalts. Anschließend wird ein Gespräch vereinbart, in dem das Anliegen und die erforderlichen Unterlagen besprochen werden. Darauf folgt eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf die Begründung eines Mandatsverhältnisses.

Business Immigration

Business Immigration bezeichnet die rechtliche Ermöglichung und Begleitung von Einreise und Aufenthalt für Personen, die in Deutschland einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen möchten — als Unternehmer, Selbstständige, Investoren oder Geschäftsführer.

Für Selbstständige und Unternehmer kommen verschiedene aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten in Betracht, abhängig von Nationalität, Art der Tätigkeit, Investitionshöhe und weiteren Faktoren. Eine individuelle Prüfung ist erforderlich. Die Kanzlei berät zu den in Frage kommenden Optionen.

Die EU Blue Card ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und ein Arbeitsangebot in Deutschland haben. Sie setzt in der Regel ein Mindestgehalt voraus. Für Details zu Voraussetzungen und Verfahren berät die Kanzlei individuell.

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Aufenthaltsrecht

Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU/EWR benötigen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel. Die genauen Anforderungen hängen von Nationalität, Aufenthaltszweck und weiteren Umständen ab. EU-Bürger haben grundsätzlich ein Freizügigkeitsrecht.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet und an einen bestimmten Zweck gebunden (z.B. Beschäftigung, Studium, Unternehmen). Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und erlaubt die dauerhafte Niederlassung in Deutschland. Die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis sind in der Regel strenger.

Ausländische Geschäftsführer einer deutschen GmbH benötigen einen geeigneten Aufenthaltstitel. Welcher Aufenthaltstitel in Betracht kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Kanzlei berät zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit.

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Unternehmensgründung / GmbH

Grundsätzlich kann eine GmbH in Deutschland auch von ausländischen Gesellschaftern gegründet werden. Dabei sind jedoch aufenthaltsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere wenn der Gründer in Deutschland tätig sein möchte. Die Kanzlei berät zu den gesellschaftsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Anforderungen.

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt nach aktuellem Recht 25.000 Euro. Bei Gründung muss mindestens die Hälfte dieses Betrags eingezahlt werden. Für Details zu Gründungsvoraussetzungen und -verfahren berät die Kanzlei individuell. Diese Angabe ist allgemeiner Natur und ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Dauer einer GmbH-Gründung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem der Verfügbarkeit von Notarterminen, der Eintragung ins Handelsregister und der Vollständigkeit der Unterlagen. Im Regelfall sollte mit mehreren Wochen gerechnet werden. Für eine individuelle Einschätzung berät die Kanzlei gerne.

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Arbeitsrecht

Nach Erhalt einer Kündigung läuft in der Regel eine dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Diese Frist ist strikt einzuhalten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert. Die Kanzlei berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragen.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags ist eine rechtliche Prüfung empfehlenswert, da dieser unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf Sozialleistungsansprüche haben kann.

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Bei einer Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – wird sie versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Es empfiehlt sich daher, sofort nach Erhalt einer Kündigung rechtlichen Rat einzuholen.

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn der Arbeitgeber einen entsprechenden Hinweis in der Kündigung aufnimmt. In der Praxis entstehen Abfindungen häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs. Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.

Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens regeln: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeit und Einsatzort, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Bei internationalen Arbeitsverhältnissen ist zudem die Wahl des anwendbaren Rechts und ggf. eine Gerichtsstandsklausel empfehlenswert. Bei Führungskräften sind Vertraulichkeitsklauseln, Wettbewerbsverbote und Abfindungsregelungen besonders relevant.

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Kontaktaufnahme und Mandatsbeginn

Nein. Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Ein Mandat beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme durch die Kanzlei und entsprechender Vereinbarung.

Bitte senden Sie zunächst keine vertraulichen Originalunterlagen, bevor ein Mandat bestätigt wurde. Für die erste Einordnung des Anliegens reicht eine kurze Schilderung des Sachverhalts.

Anfragen können auf Deutsch, Englisch oder Russisch gestellt werden. Sie können im Kontaktformular Ihre bevorzugte Beratungssprache angeben.

Direkt anfragen

Schildern Sie Ihr Anliegen direkt. Die Kanzlei prüft Ihre Anfrage und meldet sich zeitnah.

Bitte senden Sie zunächst keine vertraulichen Originalunterlagen, bevor ein Mandat bestätigt wurde.