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Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht

Verträge gestalten und prüfen, Forderungen durchsetzen, Streitigkeiten lösen — für Unternehmen, Unternehmer und Privatmandanten mit wirtschaftlichem Bezug. Rechtsanwalt Alexander Kagan ist dabei als fester Ansprechpartner persönlich für Sie da.

Was Wirtschaftsrecht in dieser Kanzlei bedeutet

Wirtschaftliche Auseinandersetzungen entstehen selten dort, wo man sie erwartet. Ein Liefervertrag, der jahrelang reibungslos lief, wird zum Streitgegenstand, wenn sich die Marktlage verschiebt. Eine Kooperation, die nur mündlich vereinbart wurde, endet vor Gericht, sobald eine Partei aussteigt. Und ein Forderungsausfall, der mit einem sauberen Vertrag vermeidbar gewesen wäre, trifft die Liquidität empfindlicher als jede geplante Investition.

Wirtschaftsrecht ist in erster Linie Vertragsrecht. Die meisten Mandate, die wir in diesem Bereich bearbeiten, haben ihren Ursprung in einem Vertrag — einem fehlerhaften, einem fehlenden oder einem falsch verstandenen. Das gilt für rein inländische Geschäftsbeziehungen genauso wie für grenzüberschreitende Transaktionen, bei denen Rechtswahl, Gerichtsstand und die Frage der CISG-Anwendbarkeit von Anfang an mitgedacht werden müssen.

Wir sind keine Vollsortiment-Kanzlei. Wirtschaftsrecht deckt hier den Bereich ab, in dem Unternehmen, Unternehmer und Mandanten mit wirtschaftlichem Bezug rechtliche Beratung brauchen: Verträge gestalten und prüfen, Forderungen geltend machen, Streitigkeiten lösen — außergerichtlich, wenn möglich; gerichtlich, wenn nötig. Mietrecht, Erbrecht, Familienrecht sind Bereiche, die andere Kanzleien besser begleiten.

Vertragsrecht: Verträge prüfen, gestalten, verhandeln

Vertragsgestaltung ist präventive Rechtspflege. Ein klar formulierter Vertrag mit eindeutigen Leistungspflichten, Zahlungsfristen, Haftungsregelungen und einer tragfähigen Kündigungsklausel verhindert die meisten Streitigkeiten, bevor sie entstehen. Wir prüfen Verträge vor Unterzeichnung, gestalten neue Vereinbarungen und begleiten Nachverhandlungen — für Liefer-, Kauf-, Dienst- und Kooperationsverträge, für AGB-Werke sowie für wirtschaftlich geprägte Immobilien- und Unternehmenskaufverträge.

Ein Praxishinweis aus der Mandatsarbeit: Häufige Fehlerquelle bei B2B-Verträgen sind unklare Regelungen zur Abnahme oder Leistungsbestätigung. Bei Werkverträgen ist § 640 BGB zentral; bei Dienstleistungs- und Projektverträgen sollte vertraglich geregelt werden, wann Leistungen als erbracht, prüffähig oder vergütungspflichtig gelten.

Kommt es dennoch zu Pflichtverletzungen, regelt § 280 BGB den Schadensersatzanspruch; § 323 BGB den Rücktritt bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung.

Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

Internationale Verträge: Rechtswahl, Gerichtsstand, CISG

Bei grenzüberschreitenden Verträgen kommen drei Fragen dazu, die bei inländischen Vereinbarungen selbstverständlich erscheinen: Welches Recht gilt? Wo wird gestritten? Und gilt das UN-Kaufrecht?

Ohne ausdrückliche Rechtswahlklausel bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht — und das Ergebnis weicht oft von den Erwartungen der Parteien ab. Bei internationalen Warenkaufverträgen zwischen Parteien aus CISG-Vertragsstaaten kann das UN-Kaufrecht automatisch anwendbar sein. Ob es einbezogen oder ausgeschlossen werden soll, muss bewusst entschieden und in der Rechtswahlklausel ausdrücklich geregelt werden — eine Frage, die in der Vertragspraxis erstaunlich häufig offen bleibt.

Internationale Verträge

Forderungen durchsetzen: Mahnung, Mahnverfahren, Vollstreckung

§ 286 BGB regelt den Schuldnerverzug nach Mahnung. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Das gerichtliche Mahnverfahren ist häufig ein effizienter Weg zu einem vollstreckbaren Titel, wenn die Forderung beziffert und fällig ist und kein Widerspruch zu erwarten ist. Bei grenzüberschreitenden, bezifferten und fälligen Geldforderungen innerhalb der EU kann das Europäische Mahnverfahren nach der VO (EG) Nr. 1896/2006 in Betracht kommen; Dänemark nimmt daran nicht teil.

Forderung und Mahnverfahren

Vertragsstreitigkeiten: außergerichtlich und gerichtlich

Nicht jeder Konflikt lässt sich durch eine Zahlungsaufforderung lösen. Vertragsstreitigkeiten entstehen, wenn Leistungen als mangelhaft bestritten werden, eine Partei Rücktritt oder Kündigung erklärt, oder Auslegungsstreit über einzelne Klauseln besteht. In diesen Fällen prüfen wir zunächst die rechtliche Ausgangslage und verhandeln außergerichtlich — und vertreten, wenn keine Einigung möglich ist, vor den zuständigen Hamburger Gerichten.

Wir vertreten in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten insbesondere vor dem Amtsgericht Hamburg, dem Landgericht Hamburg und — in Berufungs- und Beschwerdeverfahren — vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Bei kaufmännisch geprägten Streitigkeiten kann vor dem Landgericht Hamburg die Kammer für Handelssachen zuständig sein, wenn es sich um eine Handelssache handelt und die prozessualen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir konzentrieren uns auf B2B-Streitigkeiten mit wirtschaftlichem Bezug. Allgemeine Zivilstreitigkeiten ohne Unternehmensbezug nehmen wir nicht an.

Vertragsstreitigkeiten

Wirtschaftsrecht Hamburg: lokaler Anker

Der Standort Neuer Wall 75 ist kein Zufall. Hamburg ist Handelsplatz, Hafenstadt und Sitz zahlreicher internationaler Unternehmen und Niederlassungen. Viele Mandate entstehen aus der Internationalität des Hamburger Markts — Verträge mit ausländischen Partnern, Forderungen gegen Schuldner in anderen EU-Staaten, Gesellschafterstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug.

Anwalt für Wirtschaftsrecht in Hamburg

Schnittstellen zu anderen Leistungsbereichen

Wirtschaftsrechtliche Mandate greifen oft über Clustergrenzen hinaus. Ein ausländischer Gesellschafter, der in Deutschland Verträge schließt, braucht gleichzeitig Beratung zu Aufenthaltstitel und Gesellschaftsform. Ein Gesellschafterstreit über Zahlungspflichten berührt Vertrags- und Gesellschaftsrecht gleichzeitig. Ein Unternehmen, das eine internationale Fachkraft einstellt, braucht Arbeitsvertrag und Aufenthaltstitel.

Häufige Fragen zu Wirtschaftsrecht und Zivilrecht

  • Im Schwerpunkt: Vertragsgestaltung und -prüfung, Forderungsdurchsetzung, Begleitung von Vertragsstreitigkeiten. Dazu kommt Beratung bei internationalen Sachverhalten — Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung, CISG. Gesellschaftsrechtliche Mandate (GmbH-Gründung, Gesellschafterstreit) laufen über den Bereich Unternehmensgründung & Gesellschaftsrecht.

  • Vor Unterzeichnung eines wirtschaftlich wichtigen Vertrags — und erst recht, wenn bereits ein Konflikt über Pflichten, Zahlungen oder Kündigung entstanden ist. Unklare Regelungen zur Abnahme oder Leistungsbestätigung sind in der Praxis die häufigste Streitquelle, die sich mit einem sauber formulierten Vertrag vermeiden lässt.

  • Sobald ein Schuldner auf Zahlungsaufforderungen nicht reagiert oder das Gespräch abbricht. Ein anwaltliches Mahnschreiben mit klarer Fristsetzung führt in vielen Fällen zur Zahlung ohne Klage. Kommt es zum gerichtlichen Mahnverfahren, sind die Verfahrenskosten gering; scheitert es am Widerspruch, folgt der Übergang ins streitige Verfahren.

  • Nein. Ohne Rechtswahlklausel bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht — und das Ergebnis weicht oft von den Erwartungen der Parteien ab. Bei internationalen Warenkaufverträgen zwischen Parteien aus CISG-Vertragsstaaten kann das UN-Kaufrecht automatisch anwendbar sein. Ob es einbezogen oder ausgeschlossen werden soll, muss ausdrücklich geregelt werden.

  • Ja. Wir vertreten in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten insbesondere vor dem Amtsgericht Hamburg, dem Landgericht Hamburg und — in Berufungs- und Beschwerdeverfahren — vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Bei kaufmännisch geprägten Streitigkeiten kann vor dem Landgericht Hamburg die Kammer für Handelssachen zuständig sein.

  • Ja. Rechtsanwalt Alexander Kagan berät auf Deutsch und Englisch. Bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten mit internationalen Vertragspartnern oder ausländischen Gesellschaftern ist die englischsprachige Beratung regelmäßig Teil des Mandats.

Sie möchten einen Vertrag prüfen lassen, eine Forderung durchsetzen oder stehen vor einer Vertragsstreitigkeit?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz über das Anfrageformular. Wir prüfen, welcher rechtliche Bereich betroffen ist und ob das Mandat übernommen werden kann.

Bitte senden Sie vor Annahme eines Mandats keine vertraulichen Originalunterlagen. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Rechtsanwalt Alexander Kagan, zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Mehr zur Person →