Start-ups sind rechtlich nicht einfach kleine GmbHs. Sie haben häufig komplexere Gesellschafterstrukturen, schnellere Veränderungszyklen und früher internationale Beteiligte als klassische Mittelstandsunternehmen. Rechtliche Fehler in der Gründungsphase — ein schlecht formulierter Gesellschaftsvertrag, eine unklare Gründervereinbarung, eine falsch strukturierte Mitarbeiterbeteiligung — lassen sich später teuer korrigieren. Wir beraten Start-ups in Hamburg in dieser frühen Phase, in der die Weichen gestellt werden.
Rechtliche Strukturierung von Anfang an
In der Praxis zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Start-ups nutzen in der Frühphase Musterverträge, die für einfache Zwei-Personen-GmbHs konzipiert wurden. Sobald ein Investor einsteigt, ein Mitgründer ausscheidet oder ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgesetzt werden soll, reichen diese Muster nicht mehr. Wir empfehlen, die Gesellschaftsstruktur von Beginn an so aufzusetzen, dass sie spätere Finanzierungsrunden und Gesellschafterwechsel verträgt.
Die Rechtsform der Wahl für die meisten Start-ups in Deutschland ist die GmbH — sie bietet Haftungsbeschränkung, Flexibilität in der Gestaltung und eine international anerkannte Struktur. Die UG (haftungsbeschränkt) kann ein Einstieg sein, wirkt bei Finanzierungsrunden aber häufig weniger investorenfreundlich als eine sauber strukturierte GmbH.
Gründung und Gesellschaftervereinbarungen
Neben dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag ist die Gründervereinbarung — oft als Gesellschaftervereinbarung oder Side Letter gestaltet — das wichtigste Dokument in der Frühphase. Sie regelt Vesting-Klauseln, Ausscheidensszenarien, Wettbewerbsverbote und Entscheidungsmechanismen bei Meinungsverschiedenheiten. Zu prüfen ist jeweils, welche Regelungen in die Satzung gehören und welche besser schuldrechtlich in einer Gesellschaftervereinbarung abgebildet werden. Wir gestalten diese Vereinbarungen individuell — nicht auf Basis von Templates, die nicht zur konkreten Gründerkonstellation passen.
Bei Finanzierungsrunden — vom Wandeldarlehen über Seed-Runden bis zu späteren Beteiligungsrunden — prüfen und gestalten wir die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. Investorenverträge, Beteiligungsvereinbarungen und Gesellschafterverträge mit Investoren erfordern Präzision auf beiden Seiten.
Mitarbeiterbeteiligung und Equity
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind für viele Start-ups ein wesentliches Instrument zur Mitarbeiterbindung. Seit der Reform des § 19a EStG durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz bestehen verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für echte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Virtuelle Beteiligungen (VSOP) sind davon zu unterscheiden: Sie vermitteln keine echten Gesellschaftsanteile, sondern schuldrechtliche Zahlungsansprüche und werden steuerlich anders behandelt. Die Ausgestaltung erfordert gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Koordination.
Steuerliche Gestaltung und Steuerberatung sind Aufgabe des Steuerberaters — wir koordinieren die Schnittstellen, übernehmen aber keine steuerrechtliche Beratung. Vergütungsmodelle, bei denen anwaltliche Leistungen durch Unternehmensanteile oder erfolgsabhängige Beteiligungen vergütet werden, sind berufs- und vergütungsrechtlich sensibel. Wir bieten Equity-for-Legal nicht an; unsere Vergütung erfolgt transparent nach Vereinbarung.
Internationale Gründer und Aufenthaltsrecht
Ein erheblicher Teil der Start-up-Gründungen in Deutschland geht auf internationale Gründer zurück, die nicht EU-Bürger sind. Für sie ist die Frage des Aufenthaltstitels von Anfang an relevant. Der Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG für selbständige Tätigkeit kann in Betracht kommen. Zu prüfen sind insbesondere wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, gesicherte Finanzierung, tragfähiges Unternehmenskonzept und gesicherter Lebensunterhalt.
Wir verbinden gesellschaftsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Beratung und koordinieren bei Bedarf Notar, Steuerberater oder ausländische Berater.
Wie wir beraten
Start-up-Beratung erfordert Geschwindigkeit und Präzision gleichzeitig. Wir sind eine Boutique-Kanzlei. Ein anwaltlicher Ansprechpartner begleitet das Mandat durchgängig; soweit Notare, Steuerberater oder ausländische Berater einzubinden sind, koordinieren wir die Schnittstellen.
Beratungssprachen: Deutsch und Englisch. Mandanten aus dem Ausland erhalten alle Unterlagen und Besprechungen in der bevorzugten Sprache.
Häufige Fragen
Brauche ich als Start-up einen Anwalt oder reicht ein Steuerberater?
Steuerberater und Anwälte haben unterschiedliche Aufgaben. Ein Steuerberater ist für steuerliche Gestaltung zuständig; ein Anwalt für gesellschaftsrechtliche Strukturierung, Vertragsgestaltung und rechtliche Absicherung. In der Frühphase eines Start-ups fallen beide Bereiche an — sie sollten koordiniert, aber nicht vermischt werden.
Was ist der Unterschied zwischen ESOP und VSOP?
Ein ESOP vermittelt echte Gesellschaftsanteile oder Optionen beziehungsweise Ansprüche auf echte Beteiligungen. Ein VSOP gewährt keine echten Anteile, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Zahlung, die sich am Unternehmenswert oder Exit-Erlös orientiert. § 19a EStG betrifft echte Vermögensbeteiligungen; virtuelle Beteiligungen müssen steuerlich gesondert eingeordnet werden. Beide Instrumente haben unterschiedliche gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Konsequenzen — die Wahl hängt von der Gesellschafterstruktur und den Zielen des Programms ab.
Kann ein Nicht-EU-Bürger in Deutschland ein Start-up gründen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Als Gesellschafter einer GmbH ist kein Aufenthaltstitel erforderlich. Wer als Gründer jedoch tatsächlich in Deutschland tätig werden will, benötigt in der Regel einen Aufenthaltstitel — etwa nach § 21 AufenthG für selbständige Tätigkeit. Die konkreten Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Ab wann sollte ein Start-up einen Anwalt einschalten?
Vor der Gründung — nicht danach. Die Gesellschaftsstruktur, der Gesellschaftsvertrag und die Gründervereinbarung legen die Grundlage für alle späteren Entscheidungen. Fehler in diesen Dokumenten lassen sich korrigieren, aber zu einem deutlich höheren Aufwand. Spätestens bei ersten Investorengesprächen ist anwaltliche Begleitung regelmäßig sinnvoll.
Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Kagan, zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Stand: Juni 2026.