Mandantengruppen im Überblick
Wir beraten Unternehmen und Privatmandanten in Hamburg mit wirtschaftsrechtlichem und aufenthaltsrechtlichem Schwerpunkt — von der GmbH-Gründung über die Blaue Karte EU bis zum Aufhebungsvertrag. Gemeinsamer Nenner ist ein direkter Ansprechpartner, der das Mandat durchgängig begleitet.
Unternehmer & Gründer
Wir begleiten Gründungen, strukturieren Gesellschaftsverhältnisse und beraten laufend in unternehmerischen Rechtsfragen — für inländische Unternehmer ebenso wie für ausländische Gesellschafter und Investoren, die eine GmbH in Deutschland aufbauen.
- GmbH-Gründung und Gesellschaftsrecht begleiten wir von der Satzung bis zur Eintragung.
- Aufenthaltstitel für Unternehmer und Investoren nach § 21 AufenthG prüfen wir im Einzelfall.
- Vertragsrecht und Kooperationsvereinbarungen gestalten wir praxisnah.
Start-ups
Frühphasige Rechtsfragen — Gesellschafterstruktur, Gründervereinbarungen, Beteiligungsrecht — erfordern Präzision, bevor das erste Kapital fließt. Wir beraten Start-ups in der Gründungsphase, auch wenn die Gründer aus dem Ausland kommen und zugleich einen Aufenthaltstitel benötigen.
- Gesellschaftsverträge und Gründervereinbarungen gestalten wir von Beginn an belastbar.
- GmbH-Struktur für internationale Gründer klären wir inklusive gesellschaftsrechtlicher Pflichten.
- Business Immigration für Gründer verbinden wir mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung.
Internationale Unternehmen
Unternehmen aus dem Ausland, die den deutschen Markt erschließen wollen, stehen vor mehreren Parallelentscheidungen — Rechtsform, Standort, Mitarbeiterentsendung, Vertragsrecht. Wir begleiten diesen Markteintritt aus einer Hand, auf Deutsch und Englisch.
- Markteintritt und Tochtergesellschaft in Deutschland strukturieren wir rechtssicher.
- Mitarbeiterentsendung und Aufenthaltsrecht koordinieren wir mit dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen.
- Internationale Verträge prüfen und gestalten wir nach deutschem Recht.
Arbeitgeber
Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber umfasst bei uns zwei Spuren: klassisches Arbeitsrecht — Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge — und die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit allen aufenthaltsrechtlichen Anforderungen. Beide Bereiche bedienen wir aus einer Hand.
- Fachkräfteeinwanderung und Aufenthaltstitel für neue Mitarbeiter prüfen und begleiten wir.
- Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen beraten wir auch für rein inländische Arbeitgeber.
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG koordinieren wir mit der Behörde.
Geschäftsführer & Fachkräfte
Für Geschäftsführer und qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland greifen Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und — bei GmbH-Geschäftsführern — Gesellschaftsrecht ineinander. Wir beraten zu allen drei Bereichen, ohne dass Mandanten zwischen verschiedenen Anwälten wechseln müssen.
- Aufenthalt als Geschäftsführer prüfen wir je nach Rolle — angestellt, Organmitglied oder unternehmerisch beteiligt.
- Blaue Karte EU und Fachkräftestatus begleiten wir vom Antrag bis zur Niederlassungserlaubnis.
- Die gesellschaftsrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers klären wir parallel.
Privatmandanten
Privatmandanten beraten wir in ausgewählten Bereichen, in denen internationaler Bezug, Mehrsprachigkeit oder eine besondere Interessenlage den Unterschied macht: Aufenthaltsrecht, Familiennachzug, arbeitsrechtliche Streitigkeiten und zivilrechtliche Vertragsangelegenheiten.
- Aufenthaltsrecht und Familiennachzug begleiten wir von der Antragstellung bis zur Niederlassungserlaubnis.
- Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer — Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung — führen wir auch auf Englisch.
- Zivilrechtliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug begleiten wir praxisnah.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation?
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen auf Deutsch oder Englisch — wir melden uns für ein erstes Gespräch.
DE · EN