Startseite · Für wen Für wen

Wen wir beraten

Wir beraten Unternehmen und Privatmandanten in Hamburg mit wirtschaftsrechtlichem und aufenthaltsrechtlichem Schwerpunkt — von der GmbH-Gründung über die Blaue Karte EU bis zum Aufhebungsvertrag. Gemeinsamer Nenner ist ein direkter Ansprechpartner, der das Mandat durchgängig begleitet.

Mandantengruppen im Überblick

Wir beraten Unternehmen und Privatmandanten in Hamburg mit wirtschaftsrechtlichem und aufenthaltsrechtlichem Schwerpunkt — von der GmbH-Gründung über die Blaue Karte EU bis zum Aufhebungsvertrag. Gemeinsamer Nenner ist ein direkter Ansprechpartner, der das Mandat durchgängig begleitet.

01

Unternehmer & Gründer

Wir begleiten Gründungen, strukturieren Gesellschaftsverhältnisse und beraten laufend in unternehmerischen Rechtsfragen — für inländische Unternehmer ebenso wie für ausländische Gesellschafter und Investoren, die eine GmbH in Deutschland aufbauen.

  • GmbH-Gründung und Gesellschaftsrecht begleiten wir von der Satzung bis zur Eintragung.
  • Aufenthaltstitel für Unternehmer und Investoren nach § 21 AufenthG prüfen wir im Einzelfall.
  • Vertragsrecht und Kooperationsvereinbarungen gestalten wir praxisnah.
Mehr erfahren
02

Start-ups

Frühphasige Rechtsfragen — Gesellschafterstruktur, Gründervereinbarungen, Beteiligungsrecht — erfordern Präzision, bevor das erste Kapital fließt. Wir beraten Start-ups in der Gründungsphase, auch wenn die Gründer aus dem Ausland kommen und zugleich einen Aufenthaltstitel benötigen.

  • Gesellschaftsverträge und Gründervereinbarungen gestalten wir von Beginn an belastbar.
  • GmbH-Struktur für internationale Gründer klären wir inklusive gesellschaftsrechtlicher Pflichten.
  • Business Immigration für Gründer verbinden wir mit der gesellschaftsrechtlichen Beratung.
Mehr erfahren
03

Internationale Unternehmen

Unternehmen aus dem Ausland, die den deutschen Markt erschließen wollen, stehen vor mehreren Parallelentscheidungen — Rechtsform, Standort, Mitarbeiterentsendung, Vertragsrecht. Wir begleiten diesen Markteintritt aus einer Hand, auf Deutsch und Englisch.

  • Markteintritt und Tochtergesellschaft in Deutschland strukturieren wir rechtssicher.
  • Mitarbeiterentsendung und Aufenthaltsrecht koordinieren wir mit dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen.
  • Internationale Verträge prüfen und gestalten wir nach deutschem Recht.
Mehr erfahren
04

Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber umfasst bei uns zwei Spuren: klassisches Arbeitsrecht — Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge — und die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit allen aufenthaltsrechtlichen Anforderungen. Beide Bereiche bedienen wir aus einer Hand.

  • Fachkräfteeinwanderung und Aufenthaltstitel für neue Mitarbeiter prüfen und begleiten wir.
  • Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen beraten wir auch für rein inländische Arbeitgeber.
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG koordinieren wir mit der Behörde.
Mehr erfahren
05

Geschäftsführer & Fachkräfte

Für Geschäftsführer und qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland greifen Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und — bei GmbH-Geschäftsführern — Gesellschaftsrecht ineinander. Wir beraten zu allen drei Bereichen, ohne dass Mandanten zwischen verschiedenen Anwälten wechseln müssen.

  • Aufenthalt als Geschäftsführer prüfen wir je nach Rolle — angestellt, Organmitglied oder unternehmerisch beteiligt.
  • Blaue Karte EU und Fachkräftestatus begleiten wir vom Antrag bis zur Niederlassungserlaubnis.
  • Die gesellschaftsrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers klären wir parallel.
Mehr erfahren
06

Privatmandanten

Privatmandanten beraten wir in ausgewählten Bereichen, in denen internationaler Bezug, Mehrsprachigkeit oder eine besondere Interessenlage den Unterschied macht: Aufenthaltsrecht, Familiennachzug, arbeitsrechtliche Streitigkeiten und zivilrechtliche Vertragsangelegenheiten.

  • Aufenthaltsrecht und Familiennachzug begleiten wir von der Antragstellung bis zur Niederlassungserlaubnis.
  • Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer — Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung — führen wir auch auf Englisch.
  • Zivilrechtliche Streitigkeiten mit Auslandsbezug begleiten wir praxisnah.
Mehr erfahren

Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen auf Deutsch oder Englisch — wir melden uns für ein erstes Gespräch.

DE · EN