Rechtsanwalt für Unternehmer und Gründer in Hamburg
Eine GmbH-Gründung ist nicht nur ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang. Bei ausländischen Gesellschaftern kommen häufig aufenthaltsrechtliche, bankpraktische und steuerliche Abstimmungsfragen hinzu, die mit der steuerlichen Beratung koordiniert werden sollten. Wir betrachten diese Fragen zusammen — gesellschaftsrechtlich, vertragsrechtlich und, soweit erforderlich, aufenthaltsrechtlich. Inländischer Mittelstand und internationale Investoren sind für uns gleichermaßen Zielgruppe.
Was wir für Unternehmer und Gründer tun
Die Mandate in diesem Bereich sind vielfältig. In der Praxis schalten viele Unternehmer einen Anwalt erst ein, wenn ein Problem bereits entstanden ist — ein Gesellschafterstreit, ein Vertragsbruch, ein behördliches Schreiben. Wir empfehlen den umgekehrten Weg: rechtliche Strukturierung von Anfang an, damit spätere Konflikte seltener und kostenintensiver werden.
Wir begleiten Mandanten bei der Gründung, der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung, der Vertragsgestaltung und — wo relevant — der aufenthaltsrechtlichen Absicherung des Geschäftsführers oder Gesellschafters.
Gesellschaftsgründung und Gesellschaftsrecht
Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Wir begleiten die Gründung von der Gesellschaftsvertragsgestaltung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet; die Handelsregisteranmeldung wird notariell beglaubigt und elektronisch eingereicht.
Die GmbH setzt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro voraus. Bei der Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein.
Für internationale Gesellschafter, die nicht in Deutschland ansässig sind, gelten zusätzliche praktische Anforderungen. Bei ausländischen Urkunden, Vollmachten oder Registerauszügen können Apostille, Legalisation und Übersetzung erforderlich werden. Wir kennen diese Besonderheiten und begleiten auch grenzüberschreitende Gründungen.
Neben der GmbH beraten wir zur UG (haftungsbeschränkt), zur GmbH & Co. KG und zur Wahl der richtigen Rechtsform — je nach Geschäftsmodell, Kapitalausstattung und Gesellschafterstruktur.
Vertragsrecht und laufende Beratung
Unternehmerische Tätigkeit ist Vertragsrecht. Lieferverträge, Kooperationsvereinbarungen, Dienstleistungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen — sie alle sind Grundlage des Geschäftsbetriebs und gleichzeitig Quelle von Streitigkeiten, wenn sie ungenau formuliert sind. Wir gestalten Verträge mit dem Ziel, Risiken zu reduzieren und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf bieten wir laufende rechtliche Begleitung als fester Ansprechpartner im Tagesgeschäft.
Aufenthaltsrecht für Unternehmer und Geschäftsführer
Für ausländische Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer ist die aufenthaltsrechtliche Frage oft genauso wichtig wie die gesellschaftsrechtliche. Der Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG für selbständige Tätigkeit setzt insbesondere ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung voraus. Hinzu kommen gesicherter Lebensunterhalt, Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts und weitere Einzelfallvoraussetzungen.
Für angestellte Geschäftsführer oder Organmitglieder juristischer Personen kann § 19c AufenthG in Verbindung mit § 3 BeschV relevant sein. Ob dieser Weg trägt, hängt insbesondere von Organstellung, Tätigkeit, Vergütung, Qualifikation und Behördenpraxis ab. Wir prüfen, welcher Weg im konkreten Fall gangbar ist, und begleiten das Verfahren von der Vorbereitung des Antrags bis zur Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
Wie wir beraten
Ein anwaltlicher Ansprechpartner führt das Mandat durchgängig; soweit Notare, Steuerberater oder ausländische Berater erforderlich sind, koordinieren wir die Schnittstellen.
Beratungssprachen: Deutsch und Englisch. Mandanten aus dem Ausland erhalten alle Unterlagen und Besprechungen in der bevorzugten Sprache.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine GmbH-Gründung in Hamburg zwingend einen Anwalt?
Rechtlich nicht zwingend — ein Notar ist für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich, nicht ein Anwalt. In der Praxis lohnt sich anwaltliche Begleitung jedoch bei individuellen Gesellschaftsverträgen, mehreren Gesellschaftern oder internationalem Bezug. Ein Notar ersetzt keine interessengeleitete anwaltliche Gestaltung des Gesellschaftsvertrags.
Kann ein Ausländer ohne deutschen Wohnsitz eine GmbH in Deutschland gründen?
Gesellschafter einer GmbH können ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch Geschäftsführer müssen nicht zwingend in Deutschland wohnen. Praktisch relevant sind aber die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft, Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit gegenüber Notar, Registergericht, Bank und Behörden. Wenn ein Drittstaatsangehöriger seine Geschäftsführertätigkeit tatsächlich in Deutschland ausüben möchte, ist zusätzlich der passende Aufenthaltstitel zu prüfen.
Was kostet eine GmbH-Gründung in Hamburg?
Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus Notar- und Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls anwaltlichen Beratungskosten zusammen. Die genaue Höhe hängt unter anderem von Stammkapital, Gründungsform, Satzungsgestaltung, Zahl der Gesellschafter, Vollmachten und internationalem Bezug ab. Das Stammkapital selbst ist keine Gebühr, sondern Gesellschaftsvermögen.
Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen die richtige?
Das hängt von Kapitalausstattung, Haftungsbereitschaft, Gesellschafterstruktur und Geschäftsmodell ab. Die GmbH ist der Standard für haftungsbeschränkte Strukturen ab 25.000 Euro Stammkapital. Die UG ist mit geringerem Stammkapital möglich, unterliegt aber der gesetzlichen Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG — sie muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Wir beraten zu allen gängigen Rechtsformen.
Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Kagan, zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Stand: Juni 2026.