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Chancenkarte Deutschland — Punktesystem und Antrag

Was ist die Chancenkarte?

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung oder einer Anerkennungsmaßnahme in Deutschland. Rechtsgrundlage ist § 20a AufenthG, eingeführt zum 1. Juni 2024 als dritte Säule der Fachkräfteeinwanderungsreform. Sie richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die noch kein konkretes Stellenangebot haben, aber in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit anstreben.

Die Chancenkarte berechtigt zum Aufenthalt für bis zu zwölf Monate — nicht zur vollwertigen Erwerbstätigkeit als eigentlichem Aufenthaltszweck. Inhaber dürfen jedoch bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und Probebeschäftigungen von jeweils höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber aufnehmen. Wer während des Aufenthalts eine qualifizierte Stelle findet, kann in den entsprechenden Aufenthaltstitel wechseln.

Zwei Zugangswege zur Chancenkarte

Das Gesetz kennt zwei Zugangswege. Erstens: Wer als Fachkraft gilt, weil der Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist oder in Deutschland erworben wurde, muss das Punktesystem nicht durchlaufen — der Fachkräfteweg ist direkt zugänglich. Zweitens: Wer keine volle Anerkennung oder keinen deutschen Abschluss nachweisen kann, kann die Chancenkarte über das Punktesystem erhalten. Dafür sind eine geeignete Grundqualifikation, Sprachkenntnisse und mindestens 6 Punkte erforderlich.

Das Punktesystem nach § 20a AufenthG

Im Punkteweg müssen zunächst Grundvoraussetzungen erfüllt sein: eine im Erwerbsstaat staatlich anerkannte berufliche oder akademische Ausbildung, bei Berufsabschlüssen regelmäßig mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer, sowie A1-Deutschkenntnisse oder B2-Englischkenntnisse. Punkte werden zusätzlich für bestimmte Kriterien vergeben, etwa teilweise Anerkennung der Qualifikation, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse über A1, Englischkenntnisse auf C1-Niveau, Alter, früheren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, Qualifikation in einem Engpassberuf und das Potenzial eines mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners.

Vier Punkte gibt es insbesondere bei teilweiser Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation oder bei erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in einem reglementierten Beruf. Drei Punkte gibt es für mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre oder für Deutschkenntnisse auf B2-Niveau oder höher. Zwei Punkte gibt es für mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder ein Alter bis 35 Jahre. Einen Punkt gibt es unter anderem für Deutschkenntnisse auf A2-Niveau, Englischkenntnisse auf C1-Niveau oder muttersprachliches Englisch, Alter zwischen 35 und 40 Jahren, einen relevanten Voraufenthalt in Deutschland, Qualifikation in einem Engpassberuf oder einen chancenkarteberechtigten Ehe- oder Lebenspartner.

Lebensunterhaltssicherung 2026

Der Lebensunterhalt muss für die Dauer des Aufenthalts gesichert sein. Als 2026-Orientierungswert gelten 1.091 Euro netto monatlich beziehungsweise 13.092 Euro für zwölf Monate. Der Nachweis kann insbesondere über ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder unter Umständen andere geeignete Mittel geführt werden.

Was während des Aufenthalts erlaubt ist

Die Chancenkarte berechtigt nicht zur vollwertigen Erwerbstätigkeit als eigentlichem Aufenthaltszweck; hierfür muss nach erfolgreicher Jobsuche ein passender Aufenthaltstitel beantragt werden. Erlaubt sind bis zu 20 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche. Probebeschäftigungen sind jeweils für höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber möglich; sie müssen auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausgerichtet sein.

Wechsel in Beschäftigung und Folge-Chancenkarte

Wer während des Aufenthalts mit der Chancenkarte eine qualifizierte Stelle findet, kann in Deutschland in den entsprechenden Aufenthaltstitel wechseln — etwa die Blaue Karte EU, eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nach §§ 18a, 18b oder 19c AufenthG oder einen anderen passenden Titel. Der Wechsel erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Wenn eine qualifizierte Beschäftigung gefunden wurde, aber noch kein anderer Erwerbsaufenthaltstitel erteilt werden kann, kann unter den Voraussetzungen des § 20a Abs. 5 AufenthG eine Folge-Chancenkarte für bis zu zwei Jahre in Betracht kommen. Voraussetzung ist insbesondere ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Die Folge-Chancenkarte ist kein zweites allgemeines Suchjahr.

Vergleich: Chancenkarte vs. Blaue Karte EU vs. frühere Arbeitsplatzsuche

Chancenkarte § 20a Blaue Karte EU § 18g Frühere Arbeitsplatzsuche
Ziel Arbeitssuche / Anerkennung Qualifizierte Beschäftigung Arbeitssuche (alte Rechtslage)
Voraussetzung 6 Punkte oder Fachkräfteweg Abschluss + konkretes Jobangebot + Gehaltsschwelle Qualifikation
Gültigkeit Bis 12 Monate Bis 4 Jahre Bis 6 Monate
Erwerbstätigkeit Max. 20 h/Woche Vollzeit Eingeschränkt
Lebensunterhalt Gesichert (1.091 €/Monat) 50.700 € / 45.934,20 € Jahresgehalt Gesichert

Antrag und Verfahren

Der Antrag auf die Chancenkarte wird in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts gestellt. Wer sich bereits rechtmäßig mit einem geeigneten Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, kann je nach Konstellation auch die zuständige Ausländerbehörde ansprechen.

Erforderlich sind in der Regel: Reisepass, Lichtbild, Nachweis der Qualifikation (ggf. mit Apostille oder Legalisation), Nachweis der Punktevoraussetzungen (Zeugnisse, Berufserfahrungsnachweise, Sprachzertifikate), Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts sowie Krankenversicherungsnachweis. Die genauen Anforderungen variieren je nach Auslandsvertretung und Fallgestaltung.

Wir begleiten das Verfahren

Wir beraten Antragsteller und Arbeitgeber zur Chancenkarte — von der Prüfung der Voraussetzungen und Punkteberechnung über den Antrag bis zum Wechsel in Beschäftigung. Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Englisch.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die 6 Punkte für die Chancenkarte?

Die 6 Punkte können über verschiedene Kombinationen erreicht werden, etwa über teilweise Anerkennung der Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse über dem Mindestniveau, Alter, Deutschlandbezug, Engpassberuf oder einen chancenkarteberechtigten Ehe- oder Lebenspartner. Welche Punkte tatsächlich anerkannt werden, hängt von den nachweisbaren Unterlagen ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kann ich mit der Chancenkarte in Deutschland arbeiten?

Eingeschränkt. Inhaber der Chancenkarte dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Probebeschäftigungen sind jeweils für höchstens zwei Wochen je Arbeitgeber möglich. Eine vollwertige Erwerbstätigkeit als eigentlichem Aufenthaltszweck ist während der Such-Chancenkarte nicht zulässig.

Was passiert, wenn ich innerhalb von 12 Monaten keine Stelle finde?

Wenn innerhalb der ersten zwölf Monate keine passende Perspektive gefunden wird, läuft die Such-Chancenkarte grundsätzlich aus. Eine Folge-Chancenkarte nach § 20a Abs. 5 AufenthG kommt nur in Betracht, wenn ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegt, die Bundesagentur für Arbeit zustimmt und noch kein anderer Erwerbsaufenthaltstitel erteilt werden kann. Sie kann bis zu zwei Jahre erteilt werden. Die Folge-Chancenkarte ist kein zweites allgemeines Suchjahr.

Was ist der Unterschied zwischen Chancenkarte und Blauer Karte EU?

Die Chancenkarte dient der Arbeitssuche; die Blaue Karte EU setzt ein konkretes Jobangebot und ein Mindestgehalt von 2026 grundsätzlich 50.700 Euro voraus. Die Chancenkarte erfordert kein Mindestgehalt, aber gesicherten Lebensunterhalt. Sie ist ein Einstieg für Personen, die noch keine Stelle haben; die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für die anschließende qualifizierte Beschäftigung.

Brauche ich für die Chancenkarte einen Hochschulabschluss?

Nicht zwingend. Eine staatlich anerkannte Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Dauer kann als Grundqualifikation ausreichen. Die fehlenden Punkte zur 6-Punkte-Schwelle können über Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug oder andere Kriterien erreicht werden. Die genaue Punkteberechnung hängt vom Einzelfall ab.

Kann meine Familie mitkommen?

Ehegatten und minderjährige Kinder können grundsätzlich mitziehen oder nachziehen, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Die konkreten Voraussetzungen des Familiennachzugs sollten im Einzelfall geprüft werden.

Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Kagan, zugelassen bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg. Die Inhalte dieses Ratgebers dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

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