Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht in Hamburg
Gründung, Gesellschaftsstrukturen, Geschäftsführerverhältnisse und laufendes Gesellschaftsrecht — sieben Themen, ein Ansprechpartner. Beratung in Hamburg, auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Inhalt dieser Seite
Auf einen Blick
Diese Seite bündelt die zentralen Themen rund um Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung, UG-Gründung, Rechtsformwahl, GmbH-Gründung für ausländische Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Geschäftsführer und Gesellschafter sowie laufende Unternehmensberatung. Rechtsanwalt Alexander Kagan berät seit 2009 in Hamburg. Ein Ansprechpartner für den gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft.
Was gesellschaftsrechtliche Beratung in der Praxis umfasst
Gesellschaftsrecht ist mehr als der Gang zum Notar. Es beginnt mit der Entscheidung über die Rechtsform, setzt sich fort mit Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Handelsregisteranmeldung — und begleitet das Unternehmen anschließend über viele Jahre: bei Anteilsübertragungen, Gesellschafterbeschlüssen, Geschäftsführerwechseln, Kapitalmaßnahmen und Konflikten zwischen Beteiligten.
Aus der täglichen Praxis beim Amtsgericht Hamburg: Eine GmbH-Anmeldung wird bei vollständigen Unterlagen regelmäßig in zwei bis vier Wochen ins Handelsregister eingetragen. Häufige Verzögerungsquelle ist die Tätigkeitsbeschreibung im Gesellschaftsvertrag.
Themen, Rechtsgrundlagen und Detailseiten im Überblick
Die folgende Übersicht ordnet die sieben Themen den jeweiligen Schwerpunkten und Zielgruppen zu.
| Thema | Schwerpunkt | Zielgruppe |
|---|---|---|
| GmbH-Gründung | § 5 GmbHG · 25.000 € Stammkapital · Gesellschaftsvertrag · Handelsregister | Gründer, Unternehmer, Mittelstand |
| UG-Gründung | § 5a GmbHG · Stammkapital ab 1 € · gesetzliche Rücklage | Gründer mit geringem Kapitalbedarf |
| Rechtsformwahl | Vergleich GbR · OHG · KG · GmbH · UG · GmbH & Co. KG · AG · PartG | Gründer vor Strukturentscheidung |
| GmbH-Gründung für Ausländer | Identitätsnachweis · Vollmacht · Online-Beurkundung · UBO-Eintrag | Internationale Gesellschafter und Geschäftsführer |
| Gesellschaftsrecht | Anteilsübertragungen · Gesellschafterbeschlüsse · Vertragsänderungen | Bestehende Gesellschaften |
| Geschäftsführer & Gesellschafter | Bestellung · Abberufung · Haftung · Gesellschafterstreit | Geschäftsführer, Gesellschafter, Beirat |
| Laufende Unternehmensberatung | Outside Counsel für Verträge, Personal, Compliance | Mittelstand, internationale Unternehmen |
Gründungsphase — GmbH, UG und Rechtsformwahl
Vor jeder Gründung steht die Frage nach der passenden Rechtsform. Die GmbH bleibt die meistgewählte Kapitalgesellschaft. Die GmbH nach § 5 GmbHG setzt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro voraus. Bei einer Bargründung muss vor der Handelsregisteranmeldung auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens ein Viertel eingezahlt sein; insgesamt müssen mindestens 12.500 Euro erreicht werden.
Die ausführliche Behandlung der einzelnen Optionen erfolgt auf den Detailseiten zur GmbH-Gründung, zur UG-Gründung und zur Rechtsformwahl.
Geschäftsführer, Gesellschafter und laufendes Gesellschaftsrecht
Nach der Gründung beginnt das eigentliche Gesellschaftsrecht. Gesellschafter halten Anteile und entscheiden über Gewinnverwendung, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen und Geschäftsführerbestellung. Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nach außen nach § 43 GmbHG.
Typische Beratungsanlässe sind Anteilsübertragungen nach § 15 GmbHG, Geschäftsführerverträge, Wettbewerbsverbote und Stimmrechtsvereinbarungen.
Die einzelnen Themen behandeln die Detailseiten Gesellschaftsrecht, Geschäftsführer und Gesellschafter sowie laufende Unternehmensberatung.
Internationale Gesellschafter und Geschäftsführer
Bei internationalen Mandaten verbindet sich Gesellschaftsrecht regelmäßig mit Aufenthalts- und Wirtschaftsrecht. Ausländische Gesellschafter können seit der DiRUG-Reform vom 1. August 2022 die Bargründung einer GmbH durch notarielle Online-Beurkundung anstoßen.
Ein typischer Fall ist die ausländische Gesellschafterin, die eine deutsche GmbH gründet und die Geschäftsführung selbst übernehmen möchte — zu prüfen sind dann § 21 AufenthG oder § 19c AufenthG, die wirtschaftliche Substanz und der Eintrag im Transparenzregister.
Vertieft werden die Aspekte auf den Seiten zur GmbH-Gründung für ausländische Gesellschafter, zum Aufenthalt als Geschäftsführer und zur Business Immigration.
Aktualitäten — DiRUG, DiREG, MoPeG und Transparenzregister
Das Gesellschaftsrecht ist seit 2022 in mehreren Schritten reformiert worden.
- DiRUG (in Kraft seit 1. August 2022) — notarielle Online-Beurkundung von Bargründungen für GmbH und UG.
- DiREG (in Kraft seit 1. August 2023) — Ausweitung notarieller Online-Verfahren auf Sachgründungen und bestimmte satzungsändernde Beschlüsse.
- MoPeG (in Kraft seit 1. Januar 2024) — grundlegende Neuordnung des GbR-Rechts und Einführung eines Gesellschaftsregisters (eGbR).
- Transparenzregister — Pflicht zur Eintragung wirtschaftlich Berechtigter (UBO). Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Beratung durch unsere Kanzlei — durchgängiger Ansprechpartner
Gesellschaftsrechtliche Mandate erstrecken sich über Jahre und berühren regelmäßig Nachbargebiete: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Aufenthaltsrecht bei internationalen Strukturen.
Wir arbeiten als Boutique-Wirtschaftskanzlei am Neuen Wall in Hamburg. Rechtsanwalt Alexander Kagan begleitet Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer durchgängig — von der Rechtsformwahl bis zum laufenden Outside Counsel. Beratung auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die gesellschaftsrechtliche Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Häufige Fragen zu Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht
Sinnvoll ist die anwaltliche Begleitung, bevor verbindliche Verträge geschlossen oder Gesellschaftsanteile verteilt werden. Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, Stimmrechte, Vesting-Klauseln und Ausstiegsmechanismen sollten von Anfang an mitgedacht werden.
Die GmbH nach § 5 GmbHG setzt 25.000 Euro Stammkapital voraus; vor der Anmeldung müssen auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Die UG nach § 5a GmbHG kann mit einem Euro starten, muss aber ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen.
Das hängt von Haftungsrisiko, Kapitalbedarf, Außenwirkung, Steuerstruktur und Gesellschafterzusammensetzung ab — siehe Rechtsformwahl.
Vom Notar-Termin bis zur Handelsregistereintragung vergehen bei vollständigen Unterlagen regelmäßig zwei bis vier Wochen. Realistischer Gesamtrahmen: vier bis acht Wochen. Mehr dazu auf GmbH-Gründung.
Seit dem 1. August 2022 (DiRUG) sind Bargründungen durch notarielle Online-Beurkundung möglich. Die DiREG-Erweiterung seit dem 1. August 2023 hat das Spektrum ausgedehnt. Anteilsübertragungen nach § 15 GmbHG sind nicht generell erfasst.
Seit dem 1. Januar 2024 sind GbRs nach §§ 705 ff. BGB n. F. ausdrücklich rechts- und parteifähig. Es gibt ein neues Gesellschaftsregister (eGbR). Bei bestimmten Vorgängen wird die Eintragung faktisch vorausgesetzt.
Ja. Es gibt keine Staatsangehörigkeits-Voraussetzungen für GmbH-Gesellschafter. Mehr dazu auf GmbH-Gründung für ausländische Gesellschafter.
Ja. Wir übernehmen für Mittelstand und internationale Unternehmen die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung als Outside Counsel. Mehr dazu auf laufende Unternehmensberatung.
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