Anwalt für Wirtschaftsrecht in Hamburg
Vertragsrecht, AGB, Handelsrecht und Forderungsmanagement — für Unternehmen und Unternehmer am Standort Hamburg. Rechtsanwalt Alexander Kagan berät auf Deutsch und Englisch.
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Hamburg als Wirtschaftsstandort: Warum der Ort zählt
Hamburg ist einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands, Deutschlands größter Seehafen und Sitz zahlreicher Handelsunternehmen, Reedereien, Logistikdienstleister und internationaler Niederlassungen. Verträge mit überseeischen Lieferanten, Forderungen gegen Schuldner in anderen EU-Staaten, Gesellschafterstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug — das ist kein Sonderfall im Hamburger Wirtschaftsleben. Es ist Alltag.
Rechtsanwalt Alexander Kagan berät seit 2009 in Hamburg in wirtschaftsrechtlichen Fragen. Der Standort Neuer Wall 75, im Herzen des Hamburger Geschäftsviertels zwischen Binnenalster und Rathaus, liegt in kurzer Distanz zu Handelskammer Hamburg und Landgericht Hamburg. Inländische und internationale Mandanten finden hier denselben Ansprechpartner.
Vertragsrecht als Kern wirtschaftsrechtlicher Beratung
Die meisten wirtschaftsrechtlichen Mandate haben ihren Ursprung in einem Vertrag. Vertragsgestaltung ist präventive Rechtspflege: Ein klar formulierter Vertrag mit eindeutigen Leistungspflichten, Zahlungsfristen, Haftungsregelungen und einer belastbaren Kündigungsklausel verhindert die meisten Streitigkeiten, bevor sie entstehen.
Wir prüfen Verträge vor Unterzeichnung, gestalten neue Vereinbarungen und begleiten Nachverhandlungen — für Liefer-, Kauf-, Dienst- und Kooperationsverträge, für Handelsvertreter- und Distributionsvereinbarungen sowie für wirtschaftlich geprägte Unternehmenskaufverträge.
Ein Praxishinweis aus der Mandatsarbeit: Bei B2B-Dienstleistungs- und Projektverträgen entsteht Streit am häufigsten an der Frage, wann eine Leistung als erbracht oder vergütungspflichtig gilt. Was bei Werkverträgen durch die Abnahmeregelung in § 640 BGB gesetzlich strukturiert ist, muss bei Dienstleistungsverträgen vertraglich definiert werden. Fehlt diese Regelung, entscheiden am Ende Gerichte über Fälligkeit und Mängelrechte — auf Basis lückenhafter Vereinbarungen.
AGB-Recht: Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen und gestalten
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind kein Beiwerk. Sie regeln die wirtschaftlichen Grundbedingungen einer Geschäftsbeziehung: Zahlungsfristen, Haftungsausschlüsse, Eigentumsvorbehalte, Kündigungsrechte. Wer ohne AGB arbeitet oder mit einem veralteten Muster, gibt diese Gestaltung der Gegenseite.
Das BGB setzt dem AGB-Recht enge Grenzen. Überraschende Klauseln werden nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil; § 307 BGB erklärt Bestimmungen für unwirksam, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder nicht klar und verständlich sind. Auch im B2B-Bereich sind Haftungsbegrenzungen nicht beliebig möglich: Vorsatz kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden; umfassende Haftungsausschlüsse für grobe Fahrlässigkeit sind in AGB regelmäßig rechtlich riskant und häufig unwirksam. Wir prüfen bestehende AGB-Werke, identifizieren problematische Klauseln und gestalten neue AGB, die rechtlich halten und wirtschaftlich funktionieren.
Handelsrecht und die Kammer für Handelssachen
Das HGB überlagert das allgemeine BGB-Vertragsrecht bei kaufmännischen Geschäften in wesentlichen Punkten. Beim beiderseitigen Handelskauf muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, kann der Käufer seine Mängelrechte grundsätzlich verlieren (§ 377 HGB). Gerade bei internationalen Lieferketten, wo Waren durch mehrere Hände gehen, wird diese Frist häufig versäumt.
Hamburg ist Sitz des Landgerichts Hamburg mit Kammern für Handelssachen, die für kaufmännisch geprägte Streitigkeiten in Betracht kommen können. Bei kaufmännisch geprägten Streitigkeiten kann eine Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen in Betracht kommen, wenn eine Handelssache im Sinne der §§ 95 ff. GVG vorliegt und die prozessualen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir vertreten vor dem Amtsgericht Hamburg, dem Landgericht Hamburg und — in Berufungsverfahren — vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Forderungsmanagement: von der Mahnung bis zur Vollstreckung
Offene Forderungen kosten Liquidität. § 286 BGB regelt den Schuldnerverzug nach Mahnung; bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
Das gerichtliche Mahnverfahren ist häufig der effizienteste Weg zu einem vollstreckbaren Titel, wenn die Forderung beziffert und fällig ist und kein Widerspruch zu erwarten ist. Bei grenzüberschreitenden, bezifferten und fälligen Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU kommt das Europäische Mahnverfahren nach der VO (EG) Nr. 1896/2006 in Betracht; Dänemark nimmt daran nicht teil.
Wirtschaftsrecht mit internationalem Bezug
Viele Mandate haben von Anfang an einen grenzüberschreitenden Charakter: ein internationaler Liefervertrag, ein Konsortialvertrag mit Partnern aus mehreren Staaten, eine Vertriebsvereinbarung mit Abnehmern außerhalb der EU. In diesen Fällen kommen Fragen des internationalen Privatrechts hinzu — Rechtswahl nach der Rom-I-Verordnung, Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Brüssel-Ia-Verordnung, Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG).
Der Hamburger Hafen als Wirtschaftsmotor bringt regelmäßig Mandate mit sich, die deutsches Handelsrecht, internationales Transportrecht und ausländische Vertragspartner verbinden. Wir beraten auf Deutsch und Englisch.
Ein Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Wer heute einen Liefervertrag prüfen lässt, wird morgen bei einem Forderungsausfall nicht erklären müssen, wie sein Geschäft funktioniert. Rechtsanwalt Alexander Kagan begleitet wirtschaftsrechtliche Mandate persönlich als fester Ansprechpartner — von der Vertragsprüfung über die Mahnung bis zur gerichtlichen Vertretung, ohne wechselnde Bearbeiter im Hintergrund.
Häufige Fragen zu Wirtschafts- und Vertragsrecht
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Wirtschaftsrecht in Hamburg bedeutet regelmäßig internationales Wirtschaftsrecht — Verträge mit ausländischen Lieferanten, Forderungen gegen Schuldner im EU-Ausland, Gesellschafterstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug. Wer diese Konstellationen kennt und auf Englisch beraten kann, ist im Hamburger Wirtschaftsleben der passendere Ansprechpartner.
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Zwei Fehler treten besonders häufig auf: erstens fehlende Regelungen zur Abnahme oder Leistungsbestätigung bei Dienstleistungs- und Projektverträgen — daraus entstehen viele Vergütungsstreitigkeiten. Zweitens keine oder veraltete AGB, die den Anforderungen der §§ 305c, 307 BGB nicht standhalten. Beides lässt sich mit einer anwaltlichen Vertragsprüfung vor Unterzeichnung vermeiden.
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Beim beiderseitigen Handelskauf muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterbleibt die Rüge, kann der Käufer seine Mängelrechte grundsätzlich verlieren — auch wenn der Vertrag dazu schweigt. Gerade bei internationalen Lieferketten wird diese Frist regelmäßig versäumt.
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Liefer-, Kauf-, Dienst- und Kooperationsverträge, Handelsvertreter- und Distributionsvereinbarungen, AGB-Werke, wirtschaftlich geprägte Unternehmenskaufverträge. Rein private Vertragsthemen — Mietverträge, Erbverträge, familienrechtliche Vereinbarungen — liegen außerhalb des Mandatsbereichs.
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Kanzlei Kagan, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg. Telefonisch: +49 (0)40 38655400. Anfragen per Formular unter /kontakt/. Beratung auf Deutsch und Englisch; Termine in der Kanzlei, telefonisch und per Videokonferenz.
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