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Laufende Unternehmensberatung als Outside Counsel

Viele Unternehmen brauchen keine Rechtsabteilung — aber eine verlässliche anwaltliche Begleitung. Als Outside Counsel übernehmen wir diese Rolle: als fester Ansprechpartner für gesellschaftsrechtliche, wirtschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen im laufenden Betrieb. In Hamburg und für internationale Mandate.

Auf einen Blick

Laufende Unternehmensberatung als Outside Counsel bedeutet: ein fester anwaltlicher Ansprechpartner ohne eigene Rechtsabteilung. Wir begleiten Mittelstandsunternehmen, GmbHs und internationale Tochtergesellschaften bei Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und grenzüberschreitenden Fragen — auf Stundenbasis oder im vereinbarten Beratungsrahmen. Auf Deutsch und Englisch.

Was Outside Counsel bedeutet

Der Begriff Outside Counsel kommt aus dem angloamerikanischen Raum und bezeichnet einen externen Rechtsanwalt, der für ein Unternehmen als dauerhafter oder regelmäßiger Berater tätig ist — ohne angestellt zu sein. Im deutschen Sprachgebrauch wird hierfür häufig von „externem Justiziar“, „ständigem Berater“ oder umgangssprachlich „Hausanwalt“ gesprochen.

Das Modell schließt eine Lücke: Unternehmen, die für eine eigene Rechtsabteilung zu klein sind, aber regelmäßig rechtliche Fragen haben — bei Vertragsgestaltung, Gesellschafterbeschlüssen, Personalentscheidungen, Behördenanfragen, internationalen Transaktionen —, profitieren von einer festen anwaltlichen Beziehung statt von gelegentlicher Ad-hoc-Mandatierung.

Für welche Unternehmen laufende Beratung sinnvoll ist

Aus der Praxis: Unternehmen ohne feste anwaltliche Begleitung wenden sich häufig erst dann an eine Kanzlei, wenn ein konkretes Problem bereits entstanden ist — ein Vertragsstreit, ein arbeitsrechtlicher Konflikt, eine Gesellschafterkrise. Zu diesem Zeitpunkt fehlt die Grundlage: Der Anwalt kennt das Unternehmen nicht, die Vertragsstruktur nicht, die Vorgeschichte nicht. Laufende Beratung schafft diese Grundlage — als aktive Begleitung der unternehmerischen Entwicklung, nicht nur als Krisenreaktionsinstrument.

Laufende Unternehmensberatung ist typischerweise sinnvoll für mittelständische GmbHs ohne eigene Rechtsabteilung, für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne, für Unternehmen in Wachstums- oder Umstrukturierungsphasen sowie für international tätige Gesellschaften, die rechtliche Begleitung in Deutschland und auf Englisch benötigen. Die Mandatsgröße ist dabei nicht entscheidend — entscheidend ist die Regelmäßigkeit des Beratungsbedarfs.

Was laufende Unternehmensberatung umfasst

Als Outside Counsel decken wir den gesellschaftsrechtlichen Kernbedarf ab: laufende Gesellschafterbeschlüsse, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen nach § 15 GmbHG, Geschäftsführerbestellung und -abberufung sowie die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen.

Im Vertragsrecht begleiten wir die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsverträgen, Lieferanten- und Kundenverträgen, AGB nach §§ 305 ff. BGB, Kooperations- und Lizenzvereinbarungen sowie internationalen Verträgen mit Rechtswahlklauseln. Im Arbeitsrecht unterstützen wir bei typischen unternehmensbezogenen Fragen wie Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Kündigungsvorbereitung und Schnittstellen zum Aufenthaltsrecht.

Für internationale Mandate kommen grenzüberschreitende Fragen hinzu: Entsendungsrecht, Gesellschafterstrukturen mit Auslandsbezug, Korrespondenz mit ausländischen Behörden. Bei Fragen ausländischen Rechts koordinieren wir bei Bedarf mit local Counsel im jeweiligen Staat.

Beratungsmodell und Vergütung

Die Vergütung für laufende Unternehmensberatung wird individuell vereinbart. Übliche Modelle sind die Abrechnung nach Stundenhonorar für konkrete Mandate sowie vereinbarte monatliche Beratungskontingente, die einen definierten Beratungsumfang abdecken. Welches Modell passt, hängt von der Art und Häufigkeit des Beratungsbedarfs ab.

Wir besprechen zu Beginn, welcher Beratungsrahmen zum tatsächlichen Bedarf passt — transparent und ohne pauschale Bindung an nicht definierte Leistungen. Die anwaltliche Vergütung wird individuell vereinbart, etwa als Stundenhonorar oder als monatliches Beratungskontingent. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung; ohne besondere Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG. Bei gerichtlicher Tätigkeit sind die gesetzlichen Mindestvorgaben zu beachten.

Persönliche Begleitung statt wechselnder Zuständigkeiten

In größeren Einheiten werden Mandate häufig arbeitsteilig betreut. Das kann bei großen Spezialprojekten sinnvoll sein. Unser Outside-Counsel-Ansatz setzt dagegen auf einen festen Ansprechpartner, der das Unternehmen, seine Verträge und seine Vorgeschichte dauerhaft kennt — und bei neuen Fragen keine vollständige Einführung braucht.

Der Vorteil liegt im laufenden Betrieb: schnelle Einordnung, weniger Ad-hoc-Reibung, direkter Zugang.

Beratung in Hamburg

Wir übernehmen laufende Unternehmensberatung für Mittelstandsunternehmen und internationale Gesellschaften in Hamburg und deutschlandweit — mit Büro am Neuen Wall. Erste Mandate beginnen häufig mit einer konkreten gesellschaftsrechtlichen oder vertragsrechtlichen Frage; daraus entwickelt sich die laufende Beziehung. Wir beraten auf Deutsch und Englisch.

Beratung durch Rechtsanwalt Alexander Kagan, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Umfang, Verfügbarkeit und Vergütung laufender Beratung werden im jeweiligen Mandat vereinbart.

Häufige Fragen zur laufenden Unternehmensberatung

  • Outside Counsel bezeichnet einen externen Rechtsanwalt, der für ein Unternehmen als dauerhafter oder regelmäßiger Berater tätig ist — ohne angestellt zu sein. Im deutschen Sprachgebrauch wird hierfür häufig von „externem Justiziar“, „ständigem Berater“ oder umgangssprachlich „Hausanwalt“ gesprochen. Das Modell ist für Unternehmen sinnvoll, die keinen eigenen Justiziar beschäftigen, aber regelmäßigen rechtlichen Beratungsbedarf haben.

  • Laufende Unternehmensberatung ist besonders sinnvoll für mittelständische GmbHs ohne eigene Rechtsabteilung, für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne sowie für Unternehmen in Wachstums- oder Umstrukturierungsphasen. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Regelmäßigkeit des rechtlichen Beratungsbedarfs.

  • Der Umfang hängt vom Unternehmen ab. Typischerweise deckt laufende Beratung gesellschaftsrechtliche Fragen (Beschlüsse, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen nach § 15 GmbHG), Vertragsgestaltung und -prüfung sowie arbeitsrechtliche Begleitung bei unternehmensbezogenen Fragen ab. Die Breite der Begleitung ist ein Vorteil gegenüber der Beauftragung verschiedener Spezialisten.

  • Die anwaltliche Vergütung wird individuell vereinbart — als Stundenhonorar oder als monatliches Beratungskontingent. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung; ohne besondere Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach dem RVG. Bei gerichtlicher Tätigkeit sind die gesetzlichen Mindestvorgaben zu beachten. Welches Modell passt, besprechen wir zu Beginn der Zusammenarbeit.

  • Ein interner Justiziar ist angestellt und Teil des Unternehmens — mit entsprechenden Kosten für Gehalt, Sozialabgaben und Infrastruktur. Outside Counsel wird fallbezogen oder auf Kontingentbasis vergütet und bleibt anwaltlich unabhängig. Für Unternehmen, die keinen Vollzeit-Rechtsbedarf haben, ist Outside Counsel in der Regel die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.

  • Ja. Wir begleiten deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne — auf Deutsch und Englisch — und übernehmen die laufende gesellschaftsrechtliche und wirtschaftsrechtliche Beratung, einschließlich der Schnittstellen zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht für ausländische Mitarbeitende und Geschäftsführer. Bei Fragen ausländischen Rechts koordinieren wir bei Bedarf mit local Counsel im jeweiligen Staat.

Sie suchen einen festen anwaltlichen Ansprechpartner für Ihr Unternehmen in Hamburg?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz über das Anfrageformular. Wir prüfen, ob und in welchem Rahmen eine laufende Beratungsbeziehung sinnvoll ist, und melden uns für ein erstes Gespräch.

Bitte senden Sie vor Annahme eines Mandats keine vertraulichen Originalunterlagen.