Ihr Rechtsanwalt für Kündigung und Aufhebungsvertrag in Hamburg
Ob betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung – eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist oft rechtlich komplex und mit erheblichen Folgen verbunden. Ebenso gilt es beim Aufhebungsvertrag, finanzielle, sozialrechtliche und persönliche Aspekte sorgfältig zu prüfen und vertraglich abzusichern.
Als erfahrene Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in Hamburg beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei:
- der rechtlichen Bewertung und Anfechtung von Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht (§ 4 KSchG)
- der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- der Durchsetzung oder Abwehr von Abfindungsansprüchen
- der Klärung sozialversicherungsrechtlicher Folgen wie Sperrzeit beim ALG I
Unser Ziel ist es, rechtssichere und konfliktvermeidende Lösungen zu schaffen – sei es durch gerichtliche Vertretung oder einvernehmliche Regelungen.
Kontaktieren Sie uns – wir setzen Ihre Rechte durch. Kompetent. Zielgerichtet. In Hamburg.