Welche Gesellschaftsformen gibt es in Deutschland?
Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl von Rechtsformen zur unternehmerischen Betätigung. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von zahlreichen Faktoren ab – unter anderem von Haftungsfragen, Kapitalbedarf, steuerlichen Erwägungen und der Unternehmensgröße. Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen gehören:
1. GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland mit beschränkter Haftung der Gesellschafter. Mindeststammkapital: 25.000 €. Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen sowie internationale Investoren.
2. UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
Die „Mini-GmbH“. Gründung mit kleinerem Stammkapital möglich. Gewinnthesaurierungspflicht bis 25.000 € Stammkapital. Beliebt bei Start-ups.
3. AG – Aktiengesellschaft
Geeignet für große Unternehmen oder börsennotierte Gesellschaften. Mindestkapital: 50.000 €. Strenge Corporate-Governance-Regeln mit Vorstand und Aufsichtsrat.
4. OHG – Offene Handelsgesellschaft
Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Keine Mindestkapitalanforderung.
5. KG – Kommanditgesellschaft
Mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) und ein beschränkt haftender (Kommanditist). Häufig im Mittelstand und Immobilienbereich.
6. GmbH & Co. KG
Die GmbH fungiert als haftungsbeschränkter Komplementär. Kombination aus steuerlichen Vorteilen der KG und Haftungsbeschränkung der GmbH.
7. PartG – Partnerschaftsgesellschaft
Für freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte). Kann als PartG mbB mit beschränkter Berufshaftung registriert werden.
8. Eingetragener Verein (e. V.)
Nicht gewinnorientierte Organisationsform, z. B. für kulturelle oder soziale Zwecke. Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt.
9. Stiftung
Rechtsform zur dauerhaften Bindung von Vermögen an einen bestimmten Zweck (z. B. gemeinnützig oder familienbezogen).
10. Einzelunternehmen
Einfachste Form des Unternehmertums. Keine Gründungskosten oder Kapitalerfordernisse, aber unbeschränkte persönliche Haftung.
Können Sie uns bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland unterstützen?
Ja, sehr gerne. Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist mit einer Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen verbunden. Die Wahl der geeigneten Rechtsform, die rechtssichere Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, handels- und steuerrechtliche Anforderungen sowie – insbesondere bei ausländischen Gründerinnen und Gründern – aufenthalts- und außenwirtschaftsrechtliche Aspekte erfordern eine sorgfältige und fundierte rechtliche Begleitung.
Unabhängig davon, ob Sie ein technologieorientiertes Start-up gründen, freiberuflich tätig werden möchten, als ausländischer Investor den deutschen Markt betreten oder eine bestehende Geschäftsidee in eine passende gesellschaftsrechtliche Struktur überführen wollen – unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen des Gründungsprozesses mit langjähriger Erfahrung und spezialisierter fachlicher Expertise.
Wir beraten Sie umfassend von der ersten rechtlichen Einschätzung über die Wahl und individuelle Gestaltung der optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG, GbR oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens) bis hin zur notariellen Beurkundung, steuerlichen Anmeldung und Eintragung im Handelsregister. Zudem vertreten wir Sie gegenüber Behörden und unterstützen Sie bei etwaigen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren. Auf Wunsch koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Notariaten, Steuerberatern und weiteren beteiligten Stellen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung und zur Vereinbarung eines Mandats – wir stehen Ihnen verlässlich und engagiert zur Seite.
Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?
Die Gründung einer GmbH beginnt mit einem notariellen Termin in Deutschland, bei dem der Gesellschaftsvertrag beurkundet und die Geschäftsführung offiziell bestellt wird. Im Anschluss ist die neue Gesellschaft beim Handelsregister anzumelden – ein Schritt, der jedoch erst erfolgen kann, nachdem weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Praxis bedeutet das: Der Geschäftsführer muss ein Geschäftskonto eröffnen, und die Gesellschafter müssen das vorgesehene Stammkapital einzahlen. Erst wenn dieser Kapitalnachweis vorliegt, kann der Notar die Eintragung ins Handelsregister veranlassen.
Für internationale Gründer bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, die eine unkomplizierte Gründung auch ohne persönliche Anwesenheit in Deutschland ermöglichen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Kann ich als ausländischer Investor in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis für mich und meine Familienangehörigen erhalten?
Grundsätzlich ja – unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann ein ausländischer Investor eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 AufenthG („Selbständige Tätigkeit“) erhalten. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Auch für Ehepartner und minderjährige Kinder bestehen unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten zur Familiennachzugsregelung (§§ 29 ff. AufenthG).
Im Rahmen des sogenannten „Business Immigration“-Verfahrens prüfen die zuständigen Ausländerbehörden, ob ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an dem geplanten unternehmerischen Engagement besteht, ob die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und ob die Finanzierung des Vorhabens durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AufenthG). Die Anforderungen variieren je nach Standort, Geschäftsmodell und Investitionshöhe. Hinzu kommen Anforderungen an die persönliche Eignung und unter Umständen branchenspezifische Genehmigungsvorbehalte.
Unsere Kanzlei ist auf Business Immigration spezialisiert und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Begleitung ausländischer Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere auch solcher mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Visums- und Aufenthaltsverfahrens, einschließlich der Erstellung eines tragfähigen und überzeugenden Businessplans, der rechtlichen Dokumentation des Investitionsvorhabens, der Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden und – sofern erforderlich – mit den deutschen Auslandsvertretungen. Selbstverständlich beziehen wir dabei auch Ihre Familienangehörigen ein und begleiten gegebenenfalls sämtliche Familiennachzugsverfahren.
Ob als Investor, Gründer, Gesellschafter oder Geschäftsführer – wir sorgen dafür, dass Ihr Aufenthaltsstatus rechtssicher, vollständig und zügig beantragt und erteilt werden kann.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung und zur Besprechung Ihres individuellen Anliegens. Wir stehen Ihnen mit fachlicher Tiefe, interdisziplinärem Ansatz und internationaler Erfahrung zur Seite.
Unser Anspruch ist es, zeitnahe und effektive Lösungen zu bieten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Kann ich als Geschäftsführer einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen?
Ja, als Geschäftsführer einer GmbH kann grundsätzlich ein Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt werden. Entscheidend ist dabei insbesondere, ob und in welchem Umfang eine Beteiligung an der Gesellschaft besteht.
Wenn Sie als Geschäftsführer zugleich Mehrheitsgesellschafter sind, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit in Betracht kommen. In dieser Konstellation stehen unternehmerische Aspekte im Vordergrund.
Sofern Sie hingegen keine oder nur eine Minderheitsbeteiligung halten, erfolgt die Tätigkeit regelmäßig im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses mit der Gesellschaft. In solchen Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragt werden.
Unabhängig davon, welcher Aufenthaltstitel angestrebt wird, ist bei der Prüfung durch die Ausländerbehörde auch zu berücksichtigen, ob es sich bei der Geschäftsführertätigkeit um eine Funktion im Sinne leitender Organe einer juristischen Person handelt. In diesen Fällen kann die Beschäftigungsverordnung beziehungsweise die Beschäftigungsförderung einschlägig sein, was zusätzliche Voraussetzungen oder Erleichterungen mit sich bringen kann.
Fragen Sie uns gerne oder vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch.