Beratung und Vertretung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterstützen wir Arbeitgeber bei der rechtssicheren und effizienten Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens gemäß § 81a Aufenthaltsgesetz. Dieses spezielle Verfahren ermöglicht eine deutlich schnellere Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis, sodass qualifizierte ausländische Fachkräfte zügig, rechtssicher und planbar in Ihr Unternehmen integriert werden können.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Kommunikation mit den zuständigen Ausländerbehörden, Fachkräfteeinwanderungszentren und gegebenenfalls den deutschen Auslandsvertretungen. Von der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit über die behördliche Abstimmung bis zur Übergabe der Unterlagen an die künftigen Mitarbeiter – wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf und entlasten Sie von bürokratischen Hürden.
Unsere Beratung umfasst sowohl die rechtliche Strukturierung des Verfahrens als auch die operative Begleitung der einzelnen Schritte – individuell abgestimmt auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse und die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Herkunftslandes der Fachkraft.