
UNSERE PHILOSOPHIE
Die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns stets im Zentrum unseres Handelns. Als moderne und international ausgerichtete Kanzlei verstehen wir uns als zuverlässiger und engagierter Dienstleister, der Ihnen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen kompetent und umfassend zur Seite steht.
Unser Anspruch ist es, für Sie praxistaugliche, effiziente und ressourcenschonende Lösungen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Dabei denken wir stets einen Schritt weiter: Im Rahmen einer vorausschauenden Beratung und kontinuierlichen rechtlichen Begleitung ist es unser Ziel, potenzielle rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und vermeidbare Konflikte bereits im Vorfeld zu verhindern.
Wir begleiten unsere Mandanten – ob lokal oder international tätig – mit persönlichem Engagement, individueller Betreuung und einem klaren Blick für ihre konkreten Bedürfnisse. Die Qualität unserer Arbeit messen wir an unserem hohen professionellen Selbstverständnis. Unser über Jahre aufgebautes Fachwissen und unsere umfassende Erfahrung stellen wir mit Engagement und Freude in den Dienst Ihres Erfolgs.
UNSERE REFERENZEN

UNSERE PHILOSPHIE
Der Mandant und seine Belange stehen bei uns stets im Mittelpunkt. Wie verstehen uns als Dienstleister unserer internationalen Mandantschaft und stehen Ihnen bei anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen zuverlässig und umfassend zur Seite.
Unsere Zielsetzung ist es, die effiziente und ressourcenschonende Lösungen für Sie zu erarbeiten und umzusetzen. Und wenn Sie uns die Möglichkeit geben, bemühen wir uns im Rahmen der vorausschauenden Beratung bzw. begleitenden Betreuung darum, dass die vermeidbaren Probleme erst gar nicht entstehen können.
Die Priorität unserer Tätigkeit liegt dabei unverändert in der persönlichen und sehr individuellen Betreuung unserer internationalen Mandanten. Wir stellen selbst einen hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit und stellen unsere über die Jahre gewonnene Know-how und Erfahrung mit Freude in Ihre Dienste
UNSER BLOG
In unserem Blog finden Sie aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu rechtlichen Themen.
UNSER BLOG
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Frequently asked questions
Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Kanzlei, unsere Beratungsfelder und unsere Arbeitsweise.
Ja, sehr gerne. Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist mit einer Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen verbunden. Die Wahl der geeigneten Rechtsform, die rechtssichere Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, handels- und steuerrechtliche Anforderungen sowie – insbesondere bei ausländischen Gründerinnen und Gründern – aufenthalts- und außenwirtschaftsrechtliche Aspekte erfordern eine sorgfältige und fundierte rechtliche Begleitung.
Unabhängig davon, ob Sie ein technologieorientiertes Start-up gründen, freiberuflich tätig werden möchten, als ausländischer Investor den deutschen Markt betreten oder eine bestehende Geschäftsidee in eine passende gesellschaftsrechtliche Struktur überführen wollen – unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen des Gründungsprozesses mit langjähriger Erfahrung und spezialisierter fachlicher Expertise.
Wir beraten Sie umfassend von der ersten rechtlichen Einschätzung über die Wahl und individuelle Gestaltung der optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG, GbR oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens) bis hin zur notariellen Beurkundung, steuerlichen Anmeldung und Eintragung im Handelsregister. Zudem vertreten wir Sie gegenüber Behörden und unterstützen Sie bei etwaigen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren. Auf Wunsch koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Notariaten, Steuerberatern und weiteren beteiligten Stellen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung und zur Vereinbarung eines Mandats – wir stehen Ihnen verlässlich und engagiert zur Seite.
Grundsätzlich ja – unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann ein ausländischer Investor eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 AufenthG („Selbständige Tätigkeit“) erhalten. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Auch für Ehepartner und minderjährige Kinder bestehen unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten zur Familiennachzugsregelung (§§ 29 ff. AufenthG).
Im Rahmen des sogenannten „Business Immigration“-Verfahrens prüfen die zuständigen Ausländerbehörden, ob ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an dem geplanten unternehmerischen Engagement besteht, ob die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und ob die Finanzierung des Vorhabens durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AufenthG). Die Anforderungen variieren je nach Standort, Geschäftsmodell und Investitionshöhe. Hinzu kommen Anforderungen an die persönliche Eignung und unter Umständen branchenspezifische Genehmigungsvorbehalte.
Unsere Kanzlei ist auf Business Immigration spezialisiert und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Begleitung ausländischer Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere auch solcher mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Visums- und Aufenthaltsverfahrens, einschließlich der Erstellung eines tragfähigen und überzeugenden Businessplans, der rechtlichen Dokumentation des Investitionsvorhabens, der Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden und – sofern erforderlich – mit den deutschen Auslandsvertretungen. Selbstverständlich beziehen wir dabei auch Ihre Familienangehörigen ein und begleiten gegebenenfalls sämtliche Familiennachzugsverfahren.
Ob als Investor, Gründer, Gesellschafter oder Geschäftsführer – wir sorgen dafür, dass Ihr Aufenthaltsstatus rechtssicher, vollständig und zügig beantragt und erteilt werden kann.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung und zur Besprechung Ihres individuellen Anliegens. Wir stehen Ihnen mit fachlicher Tiefe, interdisziplinärem Ansatz und internationaler Erfahrung zur Seite.
We’re committed to providing prompt and effective solutions to ensure your satisfaction.
Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl von Rechtsformen zur unternehmerischen Betätigung. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von zahlreichen Faktoren ab – unter anderem von Haftungsfragen, Kapitalbedarf, steuerlichen Erwägungen und der Unternehmensgröße. Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen gehören:
1. GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland mit beschränkter Haftung der Gesellschafter. Mindeststammkapital: 25.000 €. Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen sowie internationale Investoren.
2. UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
Die „Mini-GmbH“. Gründung mit kleinerem Stammkapital möglich. Gewinnthesaurierungspflicht bis 25.000 € Stammkapital. Beliebt bei Start-ups.
3. AG – Aktiengesellschaft
Geeignet für große Unternehmen oder börsennotierte Gesellschaften. Mindestkapital: 50.000 €. Strenge Corporate-Governance-Regeln mit Vorstand und Aufsichtsrat.
4. OHG – Offene Handelsgesellschaft
Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Keine Mindestkapitalanforderung.
5. KG – Kommanditgesellschaft
Mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) und ein beschränkt haftender (Kommanditist). Häufig im Mittelstand und Immobilienbereich.
6. GmbH & Co. KG
Die GmbH fungiert als haftungsbeschränkter Komplementär. Kombination aus steuerlichen Vorteilen der KG und Haftungsbeschränkung der GmbH.
7. PartG – Partnerschaftsgesellschaft
Für freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte). Kann als PartG mbB mit beschränkter Berufshaftung registriert werden.
8. Eingetragener Verein (e. V.)
Nicht gewinnorientierte Organisationsform, z. B. für kulturelle oder soziale Zwecke. Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt.
9. Stiftung
Rechtsform zur dauerhaften Bindung von Vermögen an einen bestimmten Zweck (z. B. gemeinnützig oder familienbezogen).
10. Einzelunternehmen
Einfachste Form des Unternehmertums. Keine Gründungskosten oder Kapitalerfordernisse, aber unbeschränkte persönliche Haftung.