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ANWALTSKANZLEI KAGAN

Einer der zentralen Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegt in der strategischen Beratung und rechtlichen Vertretung internationaler Mandanten auf den anspruchsvollen, oft ineinandergreifenden Feldern des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Zu unserer Mandantschaft zählen sowohl ausländische Unternehmen, Gesellschaften und Investoren, die wirtschaftlich in Deutschland tätig werden oder dies planen, als auch natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland oder der EU, die am grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur beim Markteintritt, bei der Unternehmensgründung oder bei Investitionsvorhaben, sondern betreuen auch bestehende Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der Europäischen Union im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit – insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, allgemeines Wirtschaftsrecht sowie Compliance. Unsere Beratung zielt darauf ab, operative Prozesse rechtlich abzusichern, Risiken frühzeitig zu identifizieren und unternehmerische Handlungsfreiheit zu sichern.

Gerade bei der Beratung international agierender Unternehmen, Konzerne und ausländischer Investoren, die eine unternehmerische Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union aufnehmen oder ausweiten möchten, ist die tiefgreifende Kenntnis des deutschen Einwanderungsrechts von essenzieller Bedeutung. Hier profitieren Sie von unserer nachgewiesenen Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung im Bereich des Aufenthaltsrechts für Investoren, Geschäftsführer, Fachkräfte und Unternehmensgründer.

Unsere besondere Stärke liegt in der Verbindung fundierter rechtlicher Expertise mit einem ausgeprägten Verständnis für die wirtschaftlichen und kulturellen Anforderungen unserer internationalen Mandantschaft. Wir denken unternehmerisch, beraten vorausschauend und handeln lösungsorientiert – national wie international.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg. Wir beraten unsere Mandanten aus dem In- und Ausland zuverlässig, individuell und mit internationalem Anspruch.

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ANWALTSKANZLEI

KAGAN

Der wesentliche Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der strategischen Beratung und Vertretung unserer internationalen Mandantschaft auf den teils komplexen und zusammenhängenden Gebieten des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts.

Dabei gehören zur unseren Mandantschaft sowohl Firmen, Unternehmen und Investoren aus dem Ausland, die geschäftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Bundesrepublik entfalten, als auch juristische und natürliche Personen mit dem Sitz in Deutschland und EU, die am inländischen und internationalen Wirtschaftsverkehr teilnehmen.

Bei der Beratung von international tätigen Unternehmen und Konzernen, aber auch von ausländischen Investoren, die persönlich in der BRD oder in EU geschäftlich aktiv werden wollen, sind die fundierten Kenntnisse des deutschen Einwanderungsrechts schlicht unabdingbar. Hier können Sie auf unsere nachgewiesene Expertise und jahrelange Erfahrung zurückgreifen.

Unsere besondere Stärke liegt dabei in der Kombination von fundierter rechtlicher Expertise und tiefen Verständnis der Bedürfnisse unserer internationalen Mandantschaft.

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UNSERE PHILOSOPHIE

Die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns stets im Zentrum unseres Handelns. Als moderne und international ausgerichtete Kanzlei verstehen wir uns als zuverlässiger und engagierter Dienstleister, der Ihnen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen kompetent und umfassend zur Seite steht.

Unser Anspruch ist es, für Sie praxistaugliche, effiziente und ressourcenschonende Lösungen zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Dabei denken wir stets einen Schritt weiter: Im Rahmen einer vorausschauenden Beratung und kontinuierlichen rechtlichen Begleitung ist es unser Ziel, potenzielle rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und vermeidbare Konflikte bereits im Vorfeld zu verhindern.

Wir begleiten unsere Mandanten – ob lokal oder international tätig – mit persönlichem Engagement, individueller Betreuung und einem klaren Blick für ihre konkreten Bedürfnisse. Die Qualität unserer Arbeit messen wir an unserem hohen professionellen Selbstverständnis. Unser über Jahre aufgebautes Fachwissen und unsere umfassende Erfahrung stellen wir mit Engagement und Freude in den Dienst Ihres Erfolgs.

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UNSERE REFERENZEN

UNSERE PHILOSPHIE

Der Mandant und seine Belange stehen bei uns stets im Mittelpunkt. Wie verstehen uns als Dienstleister unserer internationalen Mandantschaft und stehen Ihnen bei anspruchsvollen rechtlichen Fragestellungen zuverlässig und umfassend zur Seite. 

Unsere Zielsetzung ist es, die effiziente und ressourcenschonende Lösungen für Sie zu erarbeiten und umzusetzen. Und wenn Sie uns die Möglichkeit geben, bemühen wir uns im Rahmen der vorausschauenden Beratung bzw. begleitenden Betreuung darum, dass die vermeidbaren Probleme erst gar nicht entstehen können. 

Die Priorität unserer Tätigkeit liegt dabei unverändert in der persönlichen und sehr individuellen Betreuung unserer internationalen Mandanten. Wir stellen selbst einen hohen Anspruch an die Qualität unserer Arbeit und stellen unsere über die Jahre gewonnene Know-how und Erfahrung mit Freude in Ihre Dienste

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UNSER BLOG

In unserem Blog finden Sie aktuelle Informationen und nützliche Tipps zu rechtlichen Themen. 

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Frequently asked questions

Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Kanzlei, unsere Beratungsfelder und unsere Arbeitsweise.

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Ja, sehr gerne. Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist mit einer Vielzahl komplexer rechtlicher Fragestellungen verbunden. Die Wahl der geeigneten Rechtsform, die rechtssichere Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags, handels- und steuerrechtliche Anforderungen sowie – insbesondere bei ausländischen Gründerinnen und Gründern – aufenthalts- und außenwirtschaftsrechtliche Aspekte erfordern eine sorgfältige und fundierte rechtliche Begleitung.

Unabhängig davon, ob Sie ein technologieorientiertes Start-up gründen, freiberuflich tätig werden möchten, als ausländischer Investor den deutschen Markt betreten oder eine bestehende Geschäftsidee in eine passende gesellschaftsrechtliche Struktur überführen wollen – unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen des Gründungsprozesses mit langjähriger Erfahrung und spezialisierter fachlicher Expertise.

Wir beraten Sie umfassend von der ersten rechtlichen Einschätzung über die Wahl und individuelle Gestaltung der optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, AG, GbR oder Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens) bis hin zur notariellen Beurkundung, steuerlichen Anmeldung und Eintragung im Handelsregister. Zudem vertreten wir Sie gegenüber Behörden und unterstützen Sie bei etwaigen Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren. Auf Wunsch koordinieren wir die Zusammenarbeit mit Notariaten, Steuerberatern und weiteren beteiligten Stellen.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung und zur Vereinbarung eines Mandats – wir stehen Ihnen verlässlich und engagiert zur Seite.

Grundsätzlich ja – unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann ein ausländischer Investor eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 AufenthG („Selbständige Tätigkeit“) erhalten. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt jedoch von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Auch für Ehepartner und minderjährige Kinder bestehen unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten zur Familiennachzugsregelung (§§ 29 ff. AufenthG).

Im Rahmen des sogenannten „Business Immigration“-Verfahrens prüfen die zuständigen Ausländerbehörden, ob ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an dem geplanten unternehmerischen Engagement besteht, ob die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und ob die Finanzierung des Vorhabens durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 AufenthG). Die Anforderungen variieren je nach Standort, Geschäftsmodell und Investitionshöhe. Hinzu kommen Anforderungen an die persönliche Eignung und unter Umständen branchenspezifische Genehmigungsvorbehalte.

Unsere Kanzlei ist auf Business Immigration spezialisiert und verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Begleitung ausländischer Unternehmerinnen und Unternehmer, insbesondere auch solcher mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Visums- und Aufenthaltsverfahrens, einschließlich der Erstellung eines tragfähigen und überzeugenden Businessplans, der rechtlichen Dokumentation des Investitionsvorhabens, der Kommunikation mit den zuständigen Landesbehörden und – sofern erforderlich – mit den deutschen Auslandsvertretungen. Selbstverständlich beziehen wir dabei auch Ihre Familienangehörigen ein und begleiten gegebenenfalls sämtliche Familiennachzugsverfahren.

Ob als Investor, Gründer, Gesellschafter oder Geschäftsführer – wir sorgen dafür, dass Ihr Aufenthaltsstatus rechtssicher, vollständig und zügig beantragt und erteilt werden kann.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine Erstberatung und zur Besprechung Ihres individuellen Anliegens. Wir stehen Ihnen mit fachlicher Tiefe, interdisziplinärem Ansatz und internationaler Erfahrung zur Seite.

We’re committed to providing prompt and effective solutions to ensure your satisfaction.

Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet eine Vielzahl von Rechtsformen zur unternehmerischen Betätigung. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von zahlreichen Faktoren ab – unter anderem von Haftungsfragen, Kapitalbedarf, steuerlichen Erwägungen und der Unternehmensgröße. Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen gehören:

1. GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland mit beschränkter Haftung der Gesellschafter. Mindeststammkapital: 25.000 €. Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen sowie internationale Investoren.

2. UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft

Die „Mini-GmbH“. Gründung mit kleinerem Stammkapital möglich. Gewinnthesaurierungspflicht bis 25.000 € Stammkapital. Beliebt bei Start-ups.

3. AG – Aktiengesellschaft

Geeignet für große Unternehmen oder börsennotierte Gesellschaften. Mindestkapital: 50.000 €. Strenge Corporate-Governance-Regeln mit Vorstand und Aufsichtsrat.

4. OHG – Offene Handelsgesellschaft

Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Keine Mindestkapitalanforderung.

5. KG – Kommanditgesellschaft

Mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) und ein beschränkt haftender (Kommanditist). Häufig im Mittelstand und Immobilienbereich.

6. GmbH & Co. KG

Die GmbH fungiert als haftungsbeschränkter Komplementär. Kombination aus steuerlichen Vorteilen der KG und Haftungsbeschränkung der GmbH.

7. PartG – Partnerschaftsgesellschaft

Für freie Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte). Kann als PartG mbB mit beschränkter Berufshaftung registriert werden.

8. Eingetragener Verein (e. V.)

Nicht gewinnorientierte Organisationsform, z. B. für kulturelle oder soziale Zwecke. Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt.

9. Stiftung

Rechtsform zur dauerhaften Bindung von Vermögen an einen bestimmten Zweck (z. B. gemeinnützig oder familienbezogen).

10. Einzelunternehmen

Einfachste Form des Unternehmertums. Keine Gründungskosten oder Kapitalerfordernisse, aber unbeschränkte persönliche Haftung.